Entscheidungen zu § 6 AVG

Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Dok 2004/7/12 50/12-BK/04

Norm: BDG §41a Abs6 AVG §6 AVG § 6 heute AVG § 6 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Eine Zuständigkeit der BerK zur Feststellung der
Gründe: für die Nichteinteilung des BW bzw.für die Einteilung anderer Bediensteter auf die von ihm genannten Arbeitsplätze besteht nicht. Die Anträge auf "bescheidmä... mehr lesen...

Rechtssatz | Dok | 12.07.2004

RS Dok 2003/1/30 151/15-BK/02

Norm: BDG §41a Abs6 AVG §6 AVG § 6 heute AVG § 6 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Nach der Verfassungsbestimmung des § 41a Abs. 6 BDG ist die BerK, soweit dem für den vorliegenden Fall Bedeutung zukommt, nur für Absprüche über Personalmaßnahmen nach den §§ 38 und 40 BDG zuständig. Hiezu zählt a... mehr lesen...

Rechtssatz | Dok | 30.01.2003

Entscheidungen 1-2 von 2

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