Entscheidungen zu § 6 AVG

Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Dok 2004/7/12 50/12-BK/04

Norm: BDG §41a Abs6 AVG §6 AVG § 6 heute AVG § 6 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Eine Zuständigkeit der BerK zur Feststellung der
Gründe: für die Nichteinteilung des BW bzw.für die Einteilung anderer Bediensteter auf die von ihm genannten Arbeitsplätze besteht nicht. Die Anträge auf ... mehr lesen...

Rechtssatz | Dok | 12.07.2004

RS Dok 2003/1/30 151/15-BK/02

Norm: BDG §41a Abs6 AVG §6 AVG § 6 heute AVG § 6 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Nach der Verfassungsbestimmung des § 41a Abs. 6 BDG ist die BerK, soweit dem für den vorliegenden Fall Bedeutung zukommt, nur für Absprüche über Personalmaßnahmen nach den §§ 38 und 40 BDG zuständig. Hi... mehr lesen...

Rechtssatz | Dok | 30.01.2003

Entscheidungen 1-2 von 2

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