Norm: BDG §41a Abs6 AVG §6 AVG § 6 heute AVG § 6 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz:
Eine Zuständigkeit der BerK zur Feststellung der
Gründe: für die Nichteinteilung des BW bzw.für die Einteilung anderer Bediensteter auf die von ihm genannten Arbeitsplätze besteht nicht. Die Anträge auf "bescheidmä... mehr lesen...
Norm: BDG §41a Abs6 AVG §6 AVG § 6 heute AVG § 6 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz:
Nach der Verfassungsbestimmung des § 41a Abs. 6 BDG ist die BerK, soweit dem für den vorliegenden Fall Bedeutung zukommt, nur für Absprüche über Personalmaßnahmen nach den §§ 38 und 40 BDG zuständig. Hiezu zählt a... mehr lesen...