Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") vom 2.3.2016, GZ: XXXX , erging folgender
Spruch: "Die in der Anlage 1 zu diesem Bescheid angeführten Personen unterlagen zu den ebendort angegebenen Beschäftigungszeiten auf Grund der für [Anm.: den Beschwerdeführer, im Folgenden kurz: "BF"; Adresse], in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten Tätigkeit der Pflicht(voll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 19.12.2017 stellte der Beschwerdeführer XXXX (in der Folge kurz "BF") am 21.12.2017 einen Antrag, über die ihm ab 01.02.2011 gebührenden Bezüge, insbesondere auch die Funktionszulage, bescheidmäßig abzusprechen. römisch eins.1. Mit Schreiben vom 19.12.2017 stellte der Beschwerdeführer römisch 40 (in der Folge kurz "BF") am 21.12.2017 einen Antrag, über die ihm ab 01.02.2011 gebührenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: XXXX war seit 30.11.1983 in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten (früher: allgemein beeideten gerichtlichen) Sachverständigen und Dolmetscher als Dolmetscherin für die bulgarische Sprache beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingetragen, die Eintragung war zuletzt bis 31.12.2018 befristet. XXXX hat - trotz eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte bei der belangten Behörde die Rückvergütung von Mehraufwendungen für Ökostrom für die Jahre XXXX gemäß § 30e Ökostromgesetz, BGBl I Nr 149/2002 idF BGBl I Nr 104/2009, aufgehoben durch BGBl I Nr 75/2011, nachstehend "§ 30e ÖSG alt". 1. Die Beschwerdeführerin beantragte bei der belangten Behörde die Rückvergütung von Mehraufwendungen für Ökostrom für die Jahre römisch 40 g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte bei der belangten Behörde die Rückvergütung von Mehraufwendungen für Ökostrom für die Jahre XXXX gemäß § 30e Ökostromgesetz, BGBl I Nr 149/2002 idF BGBl I Nr 104/2009, aufgehoben durch BGBl I Nr 75/2011, nachstehend "§ 30e ÖSG alt". 1. Die Beschwerdeführerin beantragte bei der belangten Behörde die Rückvergütung von Mehraufwendungen für Ökostrom für die Jahre römisch 40 g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte bei der belangten Behörde die Rückvergütung von Mehraufwendungen für Ökostrom für die Jahre XXXX gemäß § 30e Ökostromgesetz, BGBl I Nr 149/2002 idF BGBl I Nr 104/2009, aufgehoben durch BGBl I Nr 75/2011, nachstehend "§ 30e ÖSG alt". 1. Die Beschwerdeführerin beantragte bei der belangten Behörde die Rückvergütung von Mehraufwendungen für Ökostrom für die Jahre römisch 40 g... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang - Sachverhalt Am 03.07.2012 erging ein Mandatsbescheid des Bundessozialamtes XXXX(mit 01.06.2014 als Sozialministeriumservice bezeichnet und in Folge belangte Behörde - bB genannt), datiert mit 02.07.2013, an die beschwerdeführende Partei (in Folge bP genannt) mit der Vorschreibung der Ausgleichstaxe für das Jahr 2009 iHv 42.240,00 € auf Grundlage des § 9 BEinstG BGBl Nr. 22/1970 in der damals geltenden Fassung. Anbei befanden sich ein Berechnungsbeleg,... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang - Sachverhalt Am 03.07.2012 erging ein Mandatsbescheid des Bundessozialamtes Landesstelle Oberösterreich (mit 01.06.2014 als Sozialministeriumservice bezeichnet) (in Folge belangte Behörde - bB genannt), datiert mit 02.07.2013, an die beschwerdeführende Partei (in Folge bP genannt) mit der Vorschreibung der Ausgleichstaxe für das Jahr 2010 iHv 54.412,00 € auf Grundlage des § 9 BEinstG BGBl Nr. 22/1970 in der damals geltenden Fassung. Anbei befanden sich... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang - Sachverhalt Am 03.07.2012 erging ein Mandatsbescheid des Bundessozialamtes XXXX (mit 01.06.2014 als Sozialministeriumservice bezeichnet) (in Folge belangte Behörde - bB genannt), datiert mit 02.07.2013, an die beschwerdeführende Partei (in Folge bP genannt) mit der Vorschreibung der Ausgleichstaxe für das Jahr 2011 iHv 54.096,00 € Am 03.07.2012 erging ein Mandatsbescheid des Bundessozialamtes römisch 40 (mit 01.06.2014 als Sozialministeriumservice be... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang - Sachverhalt Mit Mandatsbescheid des Bundessozialamtes Landesstelle XXXX (mit 01.06.2014 als Sozialministeriumservice bezeichnet) (in Folge belangte Behörde - bB genannt), vom 14.5.2013, wurde der beschwerdeführenden Partei (in Folge bP genannt) die Ausgleichstaxe für das Jahr 2012 iHv 53.635,00 € auf Grundlage des § 9 BEinstG BGBl Nr. 22/1970 in der damals geltenden Fassung vorgeschrieben. Anbei befanden sich ein Berechnungsbeleg, eine Aufstellung der... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Schreiben vom 28.07.2011 teilte das Bundesdenkmalamt mit, dass es beabsichtige, die Denkmalanlage Südtiroler Siedlung XXXX gem. §§ 1 und 3 Denkmalschutzgesetz, BGBl. Nr. 533/1923 (DMSG), unter Denkmalschutz zu stellen. Unter einem wurde ein Amtssachverständigengutachten den Verfahrensparteien übermittelt, welches die Anlage sowie die einzelnen Gebäude näher beschreibt und als Denkm... mehr lesen...