Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art130 Abs1 lita;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Um von der Erledigung einer Verwaltungsbehörde als von einem (letztinstanzlichen) Bescheid sprechen zu können, ist unabdingbare Voraussetzung, daß der Inhalt dieser Erledigung in einer normativen Regelung einer Verwaltungs... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren70/10 Schülerbeihilfen
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art17;SchBeihG 1983 §20a;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Abgesehen davon, daß außerordentliche Unterstützungen gem § 20a SchBeihG vom zuständigen Bundesminister "im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung" gewährt werden können, kommt der "informativen Mitteilung" daß d... mehr lesen...
I. Mit Antrag vom 28. Juni 1984 ersuchte das a.ö. Krankenhaus Baden um die Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sonderabfallbeseitigers gemäß § 11 Sonderabfallgesetz und um die Bewilligung des Betriebes einer Pyrolyseanlage gemäß § 14 Sonderabfallgesetz. In der Pyrolyseanlage werden organische Stoffe in einer sauerstoffarmen Atmosphäre unter Hitzeeinwirkung in brennbare Pyrolysegase und kohlenstoffreiche Rückstände zersetzt. Die in der Pyrolysekammer entstandenen Pyrolysegase ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §61;VwGG §26 Abs1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/05/0340 94/05/0339
Rechtssatz: Daß die Rechtsmittelbelehrung des Bescheides eine Berufungsmöglichkeit vorsah, ist nicht von Bedeutung, weil damit ein gesetzlich nicht bestehendes Rechtsmittel nicht b... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und insbesondere des vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1991/92 an der Universität Innsbruck Medizin. Am 16. März 1995 trat er zur dritten (und damit letzten zulässigen) Wiederholung der Teilprüfung des ersten Rigorosums aus dem Fach "Anatomie" an und bestand diese Prüfung nicht. In der Folge richtete der Dekan der... mehr lesen...
Unstrittig ist, daß der Beschwerdeführer Unteroffizier des österreichischen Bundesheeres ist (Dienstgrad: Offiziersstellvertreter) und als Vertragsbediensteter in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund steht. Er ist Militärpilot. Die vorliegende Beschwerde richtet sich (unter anderem - eine ebenfalls angefochtene, weitere Erledigung der belangten Behörde vom 18. April 1995 ist nicht Gegenstand dieser Entscheidung) gegen folgende, für die belangte Behörde gefertigte Erle... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §30 Abs6;AVG §56;AVG §58 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/12/0214 B 8. November 1995
Rechtssatz: Bei Zweifel über den Inhalt kommt auch der sonstigen Form der Erledigung entscheidende Bedeutung zu, und zwar dem Gebrauch der Höflichkeitsfloskel "Sehr geehrter Herr" oder der Verwendung "teilt Ihnen mit". Aus ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Inhalt einer Erledigung, der den Willen der belBeh zum Ausdruck bringt, eine rechtsverbindliche Verfügung zu treffen, führt, wenn diese Erledigung nicht als Bescheid bezeichnet und nicht bescheidmäßig gegliedert ist, dann nicht zwingend zur... mehr lesen...
An den Beschwerdeführer erging eine mit 1. August 1994 datierte Erledigung, in der es (auszugsweise) heißt: "Sie betreiben im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe beschränkt auf den Handel mit Altwaren seit 26.3.1991 bis zum heutigen Tage im Standort W, Parz. 385/3, KG W, einen Abstellplatz für Gebrauchtfahrzeuge, Altautos und Kfz-Wracks. Weiters führen sie auch die Autoverwertung (Altauto- und Wrackausschlachtung) durch. Für diesen Kraftfahrzeugabstellp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2;
Rechtssatz: Für eine von den Erfordernissen des § 58 ff AVG über Inhalt und Form der Bescheide losgelöste schlüssige Genehmigung einer Betriebsanlage bietet die GewO 1994 keinen Anhaltspunkt. Schlagworte
Spruch: und
Begründung: European Cas... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst des höheren militärfachlichen Dienstes im Bereich der Landesverteidigungsakademie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Den Ausführungen im angefochtenen Bescheid zufolge war der Beschwerdeführer seit 21. Mai 1985 auf dem Arbeitsplatz "Hauptlehroffizier und Sprachmittler Serbo-Kroatisch und stellvertretender Leiter des Instituts für militärisches Fremdsprachenwesen" eingeteilt. Mit Akademietagesbefehl Nr. 21/85 vom 21. Mai 198... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/12/0029 B 29. März 1982 RS 1 Stammrechtssatz Für die Anordnung einer Verwendungsänderung kommt je nach den Gegebenheiten des Falles entweder das rechtstechnische Mittel des Bescheides oder jenes der Weisung in Betracht. Die Verwendungs... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 23. November 1994, das sowohl an die Beschwerdeführerin als auch an die G-Ges.m.b.H. gerichtet war, legte die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen zu der von der G-Ges.m.b.H. angezeigten Verpachtung der Gewerbeberechtigungen "Lederfabrik" und "fabriksmäßige Erzeugung von Gerbemitteln und einschlägigen Hilfsmitteln sowie fabriksmäßige Erzeugung chemisch-technischer Hilfsstoffe, wie Binde-, Füll-, Klebe- und Isoliermittel" an die Beschwerdeführerin ihre Rechtsansicht da... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin, soweit sie sich gegen den im erstinstanzlichen Bescheid enthaltenen Ausspruch über die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer Berufung richtet, als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wurde ausgeführt, die im erstinstanzlichen Bescheid enthaltene Fertigungsklausel "Für die Bezirkshauptmannschaft" entspreche der Rechtslage, weil gemäß § 123 Abs. 1 KFG 1967 für Amtshand... mehr lesen...
Die mit der vorliegenden Beschwerde bekämpfte, an den "Leiter der Justizanstalt Graz-Karlau" gerichtete Erledigung des Bundesministers für Justiz vom 23. Dezember 1994 - die den Beschwerdebehauptungen zufolge am 17. Jänner 1995 dem Beschwerdeführer verkündet worden war - lautet wie folgt: "Das Bundesministerium für Justiz übersendet eine Ablichtung der Beschwerde des Strafgefangenen E vom 20.12.1994 mit dem Ersuchen um Entscheidung im eigenen Wirkungsbereich. Bemerkt wird, daß schon... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Fertigungsklausel "für die Bezirkshauptmannschaft" ergibt sich, daß dieser Behörde der Bescheid zuzurechnen ist. Es liegt kein Mangel darin, daß aus der Fertigungsklausel nicht erkannt werden kann, ob der den Bescheid Genehmigende vom Bezirkshauptmann dazu ermächtigt war, da die Frage, ob dem Genehmigenden die Ermächtigung dazu ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §63 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/20/0216 B 26. Juli 1995 95/20/0208 B 26. Juli 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0348 E 29. Jänner 1988 RS 3 Stammrechtssatz Durch die Wahl der Bezeichnung "nur das Verfahren betreffende Anordnungen" (§ 63 Abs 2) und durch ihre ausdrückliche Unterscheidung von verfahrensr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/15 88/04/0182 1 Stammrechtssatz Die mangelnde ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid steht der Bescheidqualität einer Erledigung nur dann nicht entgegen, wenn sich aus dem
Spruch: eindeutig ergibt, daß die Behörde nicht nur einen individuellen Akt der H... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberregierungsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Er war bis zu seiner mit Bescheid vom 21. Juni 1993 verfügten Suspendierung in der Rechtsabteilung 11 (Verkehrsabteilung) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung tätig. Am 22. September 1993 hatte die belangte Behörde den Beschluß gefaßt, in das mit Beschluß vom 21. Juni 1993 gegen den Beschwerdeführer bereits wegen anderer Vorwürfe eingeleitete Disziplinar... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §60;LBG Stmk 1974 §117 idF 1984/033; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0190 4 Stammrechtssatz Für den Einleitungsbeschluß nach § 92 LDG 1984 kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insoferne zur Anwendung, als er - neben der Rechtsmittelbelehrung - einen
Spruch: und eine Begründun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der Doktor der gesamten Heilkunde und Teilnehmer des an der Medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck eingerichteten zahnärztlichen Lehrganges ist, meldete sich für die zahnärztliche Fachprüfung für den 29. September 1992 an. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 28. September 1992 erließ die belangte Behörde folgenden Bescheid: "Die vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung an der Universität Innsbruck eingerichtete Prüfungskommission für... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde, des angefochtenen Bescheides und der sonstigen vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen von folgendem Sachverhalt aus: Der 1934 geborene Beschwerdeführer steht als Hofrat in Ruhe seit 1. Jänner 1995 in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er gehört zum Kreis der rechtskundigen Bediensteten im Sinne des § 24 VwGG. Seine letzte Dienststelle war die Finanzlandesdirektion für Steiermark (im folgenden: FLD). ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der vorgelegten angefochtenen Erledigung geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht als Beamter des Ruhestandes in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck. Mit Schreiben vom 11. Jänner 1995 teilte ihm das Personalamt der Stadt Innsbruck unter anderem mit, die Stadt sei vom Finanzamt I. zur Nachzahlung für zu wenig einbehaltene Lohnsteuer bei der Auszahlung der auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0103 E 30. Mai 1988 RS 5 Stammrechtssatz An eine behördliche Erledigung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, ist hinsichtlich der Wertung als Bescheid nach ihrem Inhalt ein strenger Maßstab anzulegen. Schlagworte Einhaltung der FormvorschriftenBescheidch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/06/26 92/17/0127 2 Stammrechtssatz Der normative Inhalt eines Bescheides muß sich aus der Formulierung (aus der Form) der Erledigung ergeben. Schlagworte Einhaltung der FormvorschriftenOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Ma... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §63 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0076 E 22. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Erledigungen, die nicht als Bescheid bezeichnet sind und ihrem Inhalt nach lediglich die Mitteilung einer Rechtsansicht der belangten Behörde darstellen, können nicht als verbindliche Erledigungen, also nicht als
Spruch: im Sinne des § 58 Abs 1 AVG g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;ZahnärzteausbildungsO 1925 §4 Abs1;ZahnärzteausbildungsO 1925 §4 Abs2;
Rechtssatz: Es ist nicht erkennbar, daß das Fehlen eines Aktenzeichens in der Ausfertigung eines Bescheides Rechtsverletzungen bewirken kann, dient das Aktenzeichen doch nur verwaltungsinternen Zwecken (hier betreffend einen Bescheid,... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art130 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/04/23 89/12/0118 1 Stammrechtssatz In jedem Fall, in dem der Inhalt einer behördlichen Erledigung Zweifel über den Bescheidcharakter entstehen läßt, ist die ausdrückliche Bezeichnung für den Bescheidcharakter essen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/12/0124 B 14. Juni 1995
95/12/0125 B 14. Juni 1995
95/12/0127 B 14. Juni 1995
95/12/0128 B 14. Juni 1995
95/12/0129 B 14. Juni 1995
95/12/0130 B 14. Juni 1995
95/12/0131 B 14. Juni 1995
95/12/0133 B 14. Juni 1995
Rechtssatz: Bei Zweifeln über den Inha... mehr lesen...
1.1. In einer Getränkesteuerangelegenheit erging folgende Erledigung des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 5. Februar 1992 an die beschwerdeführende Partei: "Sehr geehrte Damen und Herren Zu Ihren Schreiben vom 28.8.1990 und 23.10.1991, beide betreffend die Geltendmachung eines sogenannten "Außerortsverbrauchs" bzw. die Rückzahlung bereits an die Stadtgemeinde Feldkirchen i.K. abgeführter Getränkeabgaben aus diesem Titel wird folgendes mitgeteilt: In der Zwis... mehr lesen...