Entscheidungen zu § 53a AVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1992/2/4 14Os82/91

Gründe: I. In der oben bezeichneten Strafsache hat das Kreisgericht Krems an der Donau auf Grund der vom Magistrat der Stadt Krems an der Donau, Städtische Bestattung, gelegten Rechnung vom 6. Dezember 1990 (ON 2) mit Beschluß vom 18.Dezember 1990, GZ 17 Vr 746/90-12, den Rechnungsführer angewiesen, an die Städtische Bestattung Krems an der Donau für die Abholung der Leiche des Johann H***** unter Zurverfügungstellung eines Leih- bzw. Notsarges den Betrag von 1.956 S zu überweisen u... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.02.1992

TE OGH 1991/5/17 16Os19/91

Gründe: I. Das Verfahren zum AZ 8 b Vr 826/90 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt wurde durch eine Anzeige des Stadtpolizeiamtes Baden ausgelöst, welches aus eigener Macht Nachforschungen angestellt (§ 24 StPO) und zur Vernehmung von Verdächtigen eine Dolmetscherin beigezogen hatte; letztere sprach für diese Tätigkeit Gebühren an, die der Untersuchungsrichter unter Anwendung des GebAG und mit dem Hinweis darauf, daß sich die "Kostentragungspflicht des Gerichtes" auf einen Erlaß des B... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.05.1991

RS OGH 1991/5/17 16Os19/91, 14Os82/91

Norm: AVG §53aEGVG ArtVF-VG §2GebAG 1975 §1GebAG 1975 §25StPO §24 AVStG §24
Rechtssatz: Nach § 2 F-VG hat der Bund auch jenen Aufwand "zu tragen", der sich aus der Beiziehung von Dolmetschern durch eine Gemeindepolizei im Dienste der Strafjustiz (Art 10 Abs 1 Z 6 B-VG) ergibt. Diesfalls sind die Gebühren der Dolmetscher gemäß Art V EGVG in Verbindung mit § 24 VStG und § 53 a AVG in sinngemäßer Anwendung des GebAG durch die zuständigen Organe de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1991

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