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Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, vertreten durch Rechtsanwältin xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 13.06.2013, Zahl: xxx, iVm der Beschwerdevorentscheidung der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 04.09.2021, Zahl: xxx, und dem Vorlageantrag des Beschwerdeführers vom 16.09.2021 betreffend nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung einer Fischteichanlage(mitbeteiligte Partei: xxx, ... mehr lesen...