Entscheidungen zu § 33 Abs. 1 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 1991/10/8 90/14/0110

Der Beschwerdeführer hat in seiner am 28. Mai 1990 zur Post gegebenen Beschwerde als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 17. April 1990 bezeichnet. Die Beschwerde schien daher innerhalb der sechswöchigen Beschwerdefrist und damit rechtzeitig erhoben, sodaß der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 16. Juli 1991 das Vorverfahren eingeleitet hat. Den in der Folge vorgelegten Verwaltungsakten und dem darin befindlichen Zustellnachweis ist jedoch zu entnehmen, daß d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.10.1991

RS Vwgh 1991/10/8 90/14/0110

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Der Beschwerdefall 90/14/0111 wurde am 8.10.1991 im gleichen Sinne erledigt.
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990140110.X01 Im RIS seit 08.10.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1991

RS Vwgh 1989/4/27 87/08/0085

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §113 Abs2;AVG §33 Abs1;AVG §33 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Beitragsnachweisung ist der Zeitpunkt der Postaufgabe unmaßgeblich; es kommt auf das Einlangen beim Sozialversicherungsträger an. Die Schuldverantwortlichkeit des Meldepflichtigen liegt darin, dass das Schriftstück nich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1989

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