Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt xxx vom 29.03.2024, Zahl: xxx, mit dem der Antrag des xxx auf Vergütung des Verdienstentganges gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950 – EpiG abgewiesen wurde, gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xx... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt xxx vom 23.12.2022, xxx, wegen Zurückweisung eines Einspruches als verspätet, gemäß § 50 iVm § 38 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt xx... mehr lesen...