1. Mit dem angefochtenem Ladungsbescheid wurde der Berufungswerber im Zuge des von der Erstbehörde gegen diesen durchgeführten Verwaltungsstrafverfahrens wegen Übertretung des Spielapparategesetzes gemäß § 19 AVG und der §§ 40 und 41 VStG zur Erstbehörde vorgeladen. In diesem Bescheid wurde ausgesprochen, dass der Berufungswerber persönlich zur Erstbehörde kommen müsse, widrigenfalls seine zwangsweise Vorführung veranlasst werde. 1. Mit dem angefochtenem Ladungsbescheid wurde d... mehr lesen...
Norm: AVG §19 Abs1 VStG §40 Abs2 AVG § 19 heute AVG § 19 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 19 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 AVG § 19 gültig von 01.02.1991 bis 31.1... mehr lesen...