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Entscheidungsgründe: I. Allgemeines: römisch eins. Allgemeines: Ende November 2021 sollen im Namen des XXXX und des XXXX in Kooperation mit diversen XXXX Schreiben an Personen gesendet worden sein, die keine Schutzimpfung gegen COVID-19 erhalten hatten, über 18 Jahre alt waren und einen Wohnsitz in XXXX hatten („Impferinnerungsschreiben“). In den Schreiben wurden die Empfänger eingeladen, einen Termin für eine Impfung gegen COVID-19 wahrzunehmen. Ende ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Allgemeines: römisch eins. Allgemeines: Ende November 2021 sollen im Namen des XXXX und des XXXX in Kooperation mit diversen XXXX Schreiben an Personen gesendet worden sein, die keine Schutzimpfung gegen COVID-19 erhalten hatten, über 18 Jahre alt waren und einen Wohnsitz in XXXX hatten („Impferinnerungsschreiben“). In den Schreiben wurden die Empfänger eingeladen, einen Termin für eine Impfung gegen COVID-19 wahrzunehmen. Ende ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Allgemeines: römisch eins. Allgemeines: Ende November 2021 sollen im Namen des XXXX und des XXXX in Kooperation mit diversen XXXX Schreiben an Personen gesendet worden sein, die keine Schutzimpfung gegen COVID-19 erhalten hatten, über 18 Jahre alt waren und einen Wohnsitz in XXXX hatten („Impferinnerungsschreiben“). In den Schreiben wurden die Empfänger eingeladen, einen Termin für eine Impfung gegen COVID-19 wahrzunehmen. Ende ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Allgemeines: römisch eins. Allgemeines: Ende November 2021 sollen im Namen des XXXX und des XXXX in Kooperation mit diversen XXXX Schreiben an Personen gesendet worden sein, die keine Schutzimpfung gegen COVID-19 erhalten hatten, über 18 Jahre alt waren und einen Wohnsitz in XXXX hatten („Impferinnerungsschreiben“). In den Schreiben wurden die Empfänger eingeladen, einen Termin für eine Impfung gegen COVID-19 wahrzunehmen. Ende ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Allgemeines: römisch eins. Allgemeines: Ende November 2021 sollen im Namen des XXXX und des XXXX in Kooperation mit diversen XXXX Schreiben an Personen gesendet worden sein, die keine Schutzimpfung gegen COVID-19 erhalten hatten, über 18 Jahre alt waren und einen Wohnsitz in XXXX hatten („Impferinnerungsschreiben“). In den Schreiben wurden die Empfänger eingeladen, einen Termin für eine Impfung gegen COVID-19 wahrzunehmen. Ende ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Allgemeines: römisch eins. Allgemeines: Ende November 2021 sollen im Namen des XXXX und des XXXX in Kooperation mit diversen XXXX Schreiben an Personen gesendet worden sein, die keine Schutzimpfung gegen COVID-19 erhalten hatten, über 18 Jahre alt waren und einen Wohnsitz in XXXX hatten („Impferinnerungsschreiben“). In den Schreiben wurden die Empfänger eingeladen, einen Termin für eine Impfung gegen COVID-19 wahrzunehmen. Ende ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Allgemeines: römisch eins. Allgemeines: Ende November 2021 sollen im Namen des XXXX und des XXXX in Kooperation mit diversen XXXX Schreiben an Personen gesendet worden sein, die keine Schutzimpfung gegen COVID-19 erhalten hatten, über 18 Jahre alt waren und einen Wohnsitz in XXXX hatten („Impferinnerungsschreiben“). In den Schreiben wurden die Empfänger eingeladen, einen Termin für eine Impfung gegen COVID-19 wahrzunehmen. Ende ... mehr lesen...
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Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 26.01.2023, Zl. 1291872100/211992290, wurde der Antrag wurde der Antrag des XXXX , geb. XXXX , StA Türkei, (im Folgenden auch: Antragsteller) auf internationalen Schutz abgewiesen und eine Rückkehrentscheidung erlassen. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 26.01.2023, Zl. 1291872100/211992290, wurde der Antrag wu... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Heerespersonalamtes (in Folge: Behörde) vom 15.02.2023, GZ. P1781916/3-HPA/2023, wurde ein Antrag des XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) vom 01.12.2022 auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe abgewiesen. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 21.02.2023 zugestellt. Mit Bescheid des Heerespersonalamtes (in Folge: Behörde) vom 15.02.2023, GZ. P1781916/3-HPA/... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Mit Einberufungsbefehl (Bescheid) des Militärkommandos Steiermark (in Folge: Behörde) vom 02.03.2023 zu Grundbuchnummer: ST/98/23/00/47, wurde Gfr. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) zu einer Milizübung von 12.06.2023 bis 23.06.2023 einberufen. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 06.03.2023 zugestellt. Mit Einberufungsbefehl (Bescheid) des Militärkommandos Steiermark (... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (in Folge: Behörde) vom 16.02.2023, Zl. 524711/22/ZD/0223, wurde ein Antrag des XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) vom 16.02.2023 auf Aufschub des ordentlichen Zivildienstes abgewiesen. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 21.02.2023 zugestellt. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (in Folge: Behörde) vom 16.02.2023, Zl. ... mehr lesen...
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Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: AMS) vom 01.07.2021, VN: XXXX , wurde festgestellt, dass der Bezug der im Zeitraum von 01.09.2019 bis 30.05.2021 gewährten Notstandshilfe widerrufen und der Verfahrenshilfewerber zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in Höhe von EUR 6.228,36 verpflichtet werde. 1.1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice römisch 40 (in der Folge: AMS) vom ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am 27. Juli 2022 bei der belangten Behörde eingelangtem Antragsformular beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangsgeräte und gab einen Vierpersonenhaushalt an. Unter Punkt 4 des Antragsformulars kreuzte sie den Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz oder B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am 03. August 2022 bei der belangten Behörde eingelangtem Antragsformular beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt und gab einen Dreipersonenhaushalt an. Unter Punkt 4 des Antragsformulars kreuzte sie den Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsg... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am 17. Juni 2022 bei der belangten Behörde eingelangtem Antragsformular beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen, die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie die Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren- Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags (in Folge kurz: EAG-Kostenbefreiung) und gab ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am 10. Juni 2022 bei der belangten Behörde eingelangtem Antragsformular beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen und gab einen Einpersonenhaushalt an. Unter Punkt 4. des Antragsformulars kreuzte der Beschwerdeführer keine der zur Auswahl stehenden Anspruchsvoraussetzungen an. Dem Antrag waren folgende Unterlage... mehr lesen...