Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 10.11.2016 wies die belangte Behörde den von XXXX eingebrachten formularmäßigen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen mit der
Begründung: ab, dass sein Haushaltseinkommen die für die Gebührenbefreiung maßgebliche Betragsgrenze überschreite. römisch 40 eingebrachten formularmäßigen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit am 24. August 2016 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) die Zuerkennung einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 1. Mit am 24. August 2016 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte römisch 40 (im Folgenden: Antragstellerin) die Zuerkennung einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Am 24. August 2016 erging dazu eine Mitt... mehr lesen...