Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 04.04.2020 beantragten die Beschwerdeführerin (Grundeigentümerin) und XXXX (Pächter) bei der Bezirkshauptmannschaft XXXX als Wasserrechtsbehörde die „bescheidmäßige Feststellung“ einer Entschädigung gemäß § 117 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) „nach Festlegung eines Hochwasserabflussgebietes“ betreffend die Grundstücke der „ XXXX mit der Grundstücksnummer XXXX XXXX sowie den Grundstücksnummern XXXX “. 1.1. Daraufhin wurde... mehr lesen...