Entscheidungen zu § 98 WRG 1959

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2021/3/30 W195 2240391-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 04.04.2020 beantragten die Beschwerdeführerin (Grundeigentümerin) und XXXX (Pächter) bei der Bezirkshauptmannschaft XXXX als Wasserrechtsbehörde die „bescheidmäßige Feststellung“ einer Entschädigung gemäß § 117 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) „nach Festlegung eines Hochwasserabflussgebietes“ betreffend die Grundstücke der „ XXXX mit der Grundstücksnummer XXXX XXXX sowie den Grundstücksnummern XXXX “. 1.1. Daraufhin wurde... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 30.03.2021

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