Mit Schreiben vom 20. November 1989 teilte die beschwerdeführende Partei dem Abwasserverband Einzugsbereich T (im folgenden: Abwasserverband) mit, der Gemeinderat habe in seiner Sitzung am 17. November 1989 den einstimmigen Beschluß gefaßt, aus dem Abwasserverband auszutreten und die Reinigung der anfallenden Abwässer von E. mit einer eigenen Anlage in E. durchzuführen. Es werde daher ersucht, ehestens eine Mitgliederversammlung einzuberufen und den Verhandlungsgegenstand "Austritt de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27;WRG 1959 §93 Abs5;WRG 1959 §97 Abs2;
Rechtssatz: Gegen die Untätigkeit der Schlichtungsstelle des Wasserverbandes steht die Anrufung des VwGH offen (Hinweis B 28.2.1996, 96/07/0029). Schlagworte Anrufung der obersten Behörde European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ist Mitglied des Abwasserverbandes Einzugsbereich T. Mit Schreiben vom 20. November 1989 teilte sie dem Abwasserverband mit, daß sie den Beschluß gefaßt habe, aus diesem Abwasserverband auszutreten und ersuchte, ehestens eine Mitgliederversammlung zur Entscheidung über das Ausscheiden der beschwerdeführenden Partei aus dem Abwasserverband einzuberufen. Es erfolgte weder eine Einigung noch eine Genehmigung hinsichtlich dieses Austrittsantrages. Mit der vor... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Novellen zum B-VG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §73 Abs1;B-VG Art129;B-VG Art144;B-VGNov 1925;B-VGNov 1975;B-VGNov betreffend Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit 1946;VwGG §27;WRG 1959 §93 Abs5;WRG 1959 §97 Abs2;WRG 1959 §97 Abs4;WRGNov 1959;
Rechtssatz: Der Schlichtungsstelle sowie den übrig... mehr lesen...
Die Traunbauleitung Gmunden - eine Dienststelle des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung - richtete am 26. März 1960 an das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung - Wasserrechtsabteilung - ein Ansuchen um wasserrechtliche Bewilligung des Projektes "Herstellung eines Blocksteinwurfes aufwärts der Giselabrücke in Bad Ischl" im Zuge des Ischlflusses, dessen Durchführung der Beseitigung von Hochwasserschäden dienen solle. Die Kosten im Gesamtbetrage von S 20.000,--seien du... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §44 Abs2; WRG 1959 §93 Abs5; WRG 1959 §97 Abs2; WRG 1959 § 44 heute WRG 1959 § 44 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 WRG 1959 § 44 gültig von 01.11.1959 bis 30.09.1997 ... mehr lesen...