Mit Bescheid vom 31. Mai 2001 hat der unabhängige Verwaltungssenat für Kärnten den Antrag der Beschwerdeführerin auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens in der Auftragsvergabesache der Mitbeteiligten als Auftraggeberin betreffend das Bauvorhaben "ABA L, Verbandssammler BA01, 2. Bauteil, Baumeisterarbeiten," zurückgewiesen. Der persönliche Geltungsbereich des Kärntner Auftragsvergabegesetzes sei nicht gegeben. Die mitbeteiligte Partei sei ein Wasserverband und daher eine ... mehr lesen...
Index: L72002 Beschaffung Vergabe Kärnten81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: LVergG Krnt 1997 §9;WRG 1959 §78;WRG 1959 §87 Abs4;WRG 1959 §87;WRG 1959 §93 Abs2;WRG 1959 §93 Abs3;WRG 1959 §96;
Rechtssatz: Ausführungen zum persönlichen Geltungsbereich des Krnt LVergG 1997 (hier betreffend einen Wasserverband). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001040128.X01 ... mehr lesen...
Den Beschwerdeschriften und der ihnen angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Schlichtspruch der Schlichtungsstelle der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) vom 19. Jänner 1995 gemäß § 97 WRG 1959 in Verbindung mit § 16 der Satzungen der MP und § 66 Abs. 4 AVG zurück. In der Begründung: dieses Be... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art117 Abs1;GdO OÖ 1990 §58 Abs1;WRG 1959 §87 Abs2;WRG 1959 §93 Abs2;WRG 1959 §97 Abs2;
Rechtssatz: Die Anwesenheit und Mitwirkung des Bürgermeisters einer Gemeinde bei der Mitgliederversammlung eines Wasserverbandes ist Ausfluß und Wahrnehmung der individuellen Mitg... mehr lesen...