Unter dem Datum des 9. Februar 2001 erließ der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) gegenüber den beschwerdeführenden Parteien einen Bescheid, dessen Spruch: folgenden Wortlaut hat: "Der Landeshauptmann von Niederösterreich verpflichtet gemäß § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 AlSAG (Altlastensanierungsgesetz BGBl. 1989/299 in der geltenden Fassung) in der Katastralgemeinde Dunkelstein die (beschwerdeführenden Parteien) zur Duldung der Errichtung von insgesamt mindestens 86... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §16 Abs1;WRG 1959; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/07/0140 2001/07/0141 2001/07/0145 2001/07/0143 2001/07/0144 2001/07/0142
Rechtssatz: Ein Verfahren zur Erteilung von Auflagen in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist nicht ident mit einem Verfahren zur Erlas... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 19. Dezember 1995 beantragte die mitbeteiligte Partei die wasserrechtliche Bewilligung 1. der Entsandungsanlage M, 2. der durch das Projekt Entsandungsanlage M erforderlichen Änderungen der Wasserkraftanlage I am Pbach und 3. der Abwasserbeseitigungsanlage des Pumpenhauses. Hiezu wurde ausgeführt: "Mit do. Bescheid vom 16.7.1951 ... wurde unter Hinweis auf die generelle wasserrechtliche Bewilligung des Ministeriums für Landwirtschaft vom 9.3.1939 ... die wass... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 litd;WRG 1959 §8;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Zur Wahrung des allgemeinen Gemeingebrauchs ist die Gemeinde nach § 102 Abs 1 lit d WRG nicht berufen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998070043.X02 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit Eingabe vom 17. Juli 1997 beantragte der Erstbeschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) die Verlängerung des mit 31. Juli 1997 befristeten Wasserbenutzungsrechtes zum Betrieb einer Kleinwasserkraftanlage an der Sill. Ein Amtssachverständiger für Wasserbautechnik hielt zu diesem Antrag in einer Stellungnahme vom 8. Jänner 1998 fest, das bisher verliehene Wasserrecht sei mit 31. Juli 1997 befristet gewesen. Das Ansuchen sei daher nicht zeitgerecht im Si... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 lita;WRG 1959 §22;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Zur Einbringung eines Antrages auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zum Betrieb einer Wasserkraftanlage ist grundsätzlich jedermann ermächtigt. Mit einer solchen Antragstellung wird über § 102 Abs 1 lit a WRG auch die Parteistellung erworben. Daran ändert auch § 22 WRG nichts. Eu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 lita;WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Während § 21 Abs 3 zweiter Satz WRG einen Anspruch auf Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes nur dem bisher Berechtigten einräumt, woraus abzuleiten ist, dass auch zur Antragstellung nur der bisher Berechtigte befugt ist und dass daher der Übergang der Berechtigung während eines anhängigen Wiederverle... mehr lesen...
Unter dem Datum des 14. April 1999 erließ die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck gegen den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit nach außen zur Vertretung befugtes Organ der Firma T. zu verantworten, dass zumindest Anfang November 1998 auf der Gp. 1032 KG P. im Gemeindegebiet P. auf einer Fläche von ca. 2.000 m2 ein Bodenaustausch (Entfernung der Schotterschicht und Ersetzung durch ein Lehm-Sand-Kie... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31c Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §34;WRG 1959 §38;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Die Gewinnung von Sand und Kies im Grundwasserbereich einschließlich des Grundwasserschwankungsbereiches ("Nassbaggerungen") unterliegt einer wasserrechtlichen Bewilligung nach § 32 Abs 2 lit c WRG (Hinweis E 31.1.1995, 92/07/0188). Sie bedarf keiner zusätzlichen Bewi... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 20. Oktober 1992 legte die erstmitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (1. MP) dem Landeshauptmann von Salzburg (LH) ein Projekt über den Bau eines Golfplatzes mit Nebenanlagen mit dem Ersuchen um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung vor. Nach Vorprüfung des Projektes durch Amtssachverständige wurde die 1. MP vom LH zur Änderung und Ergänzung des vorgelegten Projektes eingeladen, worauf die 1. MP ihr Projekt am 26. April 1993 u... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13;AVG §37;VwRallg;WRG 1959 §111;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteischrittes an. Dass ein Schreiben mit dem Ersuchen um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung... mehr lesen...
Auf den Grundstücken Nr. 196/2, .196/1, 681/3 und 1/2, sämtliche KG Torren, welche unmittelbar an das orographisch rechte Ufer des Schwarzbaches angrenzen, besteht seit ca. 50 Jahren ein Landmaschinenhandel mit angeschlossener Reparaturwerkstätte. Über einen langen Zeitraum befand sich dort eine Schmiede und Beschlagwerkstätte. Der Beschwerdeführer übernahm diese Grundstücke mit dem bestehenden Gewerbebetrieb im Jahre 1972 von seinem Vater in sein Eigentum. An die Grundstücke Nr. .196... mehr lesen...
Mit Eingabe der Erstmitbeteiligten vom 12. August 1997 wurde die Erteilung der Bewilligung für die Errichtung von 8 Mehrfamilienwohnhäusern mit 48 Wohnungen und 48 offenen, überdeckten Pkw-Abstellplätzen auf den näher angeführten Grundstücken beantragt. In der im erstinstanzlichen Verfahren durchgeführten Bauverhandlung am 15. Oktober 1997 wurde dem Vertreter der Beschwerdeführer aufgetragen, ihre Einwendungen bzw. ihre Stellungnahme binnen 14 Tagen mittels Schriftsatzes vorzutragen. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0076 E 2. Juli 1998 RS 4 Stammrechtssatz Als Verpflichteter eines Auftrages nach § 31 Abs 3 WRG kommt jedermann in Betracht, dessen Maßnahmen, Unterlassungen oder Anlagen typischerweise zu nicht bloß geringfügigen Einwirkungen auf Gewässer führen können. Es besteht die Möglichkeit einer Solidarverpflichtung (Hi... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauG Vlbg 1972 §30 Abs1;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Den Nachbarn kommt weder im Hinblick auf die Erschließung einer Bauliegenschaft noch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Wasserver... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 4. August 1997 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 137 Abs. 3 Einleitungssatz WRG 1959 wegen Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. g erster Fall i.V.m. § 32 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 lit. a leg. cit. und im Zusammenhalt mit § 9 Abs. 1 VStG eine Strafe in der Höhe von S 25.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen, verhängt. Der Beschwerdeführer habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und so... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 4 Stammrechtssatz Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch auf weitere Krit... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt eine Schlächterei. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 1. Juli 1994 war ihr die wasserrechtliche Bewilligung für die Verregnung der Abwässer aus ihrem Schlacht- und Fleischereibetrieb mit einer Abwassermenge von maximal 3.875 m3/Jahr auf näher genannten Grundstücken unter Auflagen erteilt worden, die u.a. vorsahen, dass die Verregnung der Abwässer pflanzenbedarfsgerecht zu erfolgen habe (Spruchpunkt I B 1),... mehr lesen...
Mit der auf Grund des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erlassenen Verordnung vom 21. November 1990, LGBl. Nr. 86/1990, bestimmte der Landeshauptmann von Steiermark (LH) ein Grundwasserschongebiet zum Schutze näher genannter Wasserversorgungsanlagen. § 5 Abs. 1 Z. 7 dieser Verordnung erklärt im gesamten Schongebiet Versickerungen von häuslichen und/oder betrieblichen Abwässern für unzulässig, soweit sie bisher nicht wasserrechtlich bewilligt sind. Der Beschwerdeführer hat in seinem Anwesen, w... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2 Stammrechtssatz Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte beim Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Erweiterung einer bestehenden Nassbaggerung zur Entnahme von Sand und Kies auf näher bezeichneten Grundstücken. Im Rahmen der vorläufigen Überprüfung des Vorhabens äußerte sich das wasserwirtschaftliche Planungsorgan in einer Stellungnahme vom 19. April 1991 zu diesem Vorhaben wie folgt: Die geplante Erweiterung der Nassbaggerung sei in einem von... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Marchfeld wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung 1964 §3;WRG 1959 §10;WRG 1959 §31;WRG 1959 §32;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Hat die Verwirklichung eines Projektes (hier Nassbaggerung zur Entnahme von Sand und Kies) nachteilige Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Grundwassers, die weit über den Grad der Geringfügigkeit hinausgehen und die damit der Erhaltung dieses Grundwassers... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Oktober 1980 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf der Gemeinde Raiding (= Erstmitbeteiligte)-Unterfrauenhaid gemäß den §§ 41, 98 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 die Bewilligung für eine Regulierung des Raidingbaches von Kilometer 14,960 bis Kilometer 15,180. Nach dem Projekt war an der rechten Bachseite ein 3 m breiter Begleitweg anzulegen, welcher der Instandhaltung des Bachbettes dienen sollte (in diesem rechtsufrigen Bereich liegt auch das Gr... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Der Hochwasserschutz der benachbarten Grundstücke ist... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 92/05/0238 3 Stammrech... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer von Grundstücken, die er mit Rohrdrainagen entwässert. Diesen Grundstücken des Beschwerdeführers gegenüber, getrennt durch einen Weg und etwas tiefer gelegen, befinden sich Grundstücke der erst- und zweitmitbeteiligten Parteien des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (1. und 2.-MP). An deren Grundstücke in der Hanglage nach unten anschließend befinden sich Grundstücke der drittmitbeteiligten Partei des Verfahrens (3.-MP). Über die Grunds... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Die in der Bekämpfung der rechtlichen Beurteilung über die Maßgeblichkeit einer Beeinträchtigung der Substanz des Grundeigentums als Voraussetzung einer Nachteiligkeit der Abweichung des ausgeführten Projektes vom bewilligten Vorhaben wiedergegebenen Ausführungen aus dem Schrifttum (Raschauer, Kommentar zum Wasserre... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr. 83 und 826 der KG K. die Lagerung von Schrott und sonstigen Metall- und Maschinenteilen auf unbefestigten oder befestigten, aber in unbefestigte Bereiche ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959;
Rechtssatz: § 356b Abs 6 GewO 1994 sieht eine Zuständigkeitskonzentration vor. Die Gewerbebehörde wird in bestimmten Fällen auch zur Wasserrechtsbehörde. Anknüpfungspunkt für diese Zuständigkeitskonzentration ist nicht ein konkretes gewerbebehördliches Bewilligungsverfahren, sondern eine Verbindung der wasserre... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung (BH) vom 12. Mai 1998 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 verpflichtet, bis spätestens 31. Oktober 1998 die konsenslosen Neuerungen, "nämlich: 1. Zu- und Umbauten beim bestehenden Kleingartenhaus auf Parzelle Nr. 306/272 und 306/271, Katastralgemeinde H, durch Entfernung bis zum Altbestand zu beseitigen und 2. das auf Parzelle Nr. 306/271 zusätzlich in Holzbauweise und auf dem Boden aufsitzende e... mehr lesen...