Mit Bescheid vom 8. August 1991, verpflichtete der Landeshauptmann von Niederösterreich gemäß §§ 138 Abs. 1 lit. a und 99 WRG 1959 die Beschwerdeführerin, jene Bereiche der Parzellen Nr. 476 (neu), 505, 565, 566, 567, 568, 570, 575, 576, 577, 639, 642 und 725/1, alle KG B., die unter der Kote 476,0 m ü.A. abgebaut wurden, mit sanitär einwandfreiem und bodenständigem Material ohne grundwasserbeeinträchtigende Anteile auf ein Niveau von 1,0 m über den höchsten Grundwasserspiegel (HGW = ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1934 §81 Abs3 idF 1959/054 ;WRG 1959 §98 Abs3;WRGNov 1959;
Rechtssatz: Dem Motivenbericht des durch die WRGNov 1959 eingeführten § 98 Abs 3 WRG 1959 ist zu entnehmen, daß Abs 3 im Gegensatz zur früheren Regelung nicht mehr in die bergrechtlichen Bestimmungen eingreift, sondern sich mit der Festlegung der Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde für jene Maßnahmen, die außerha... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Februar 1980 hatte der Bürgermeister der Stadt Villach infolge Antrages der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Parteien gemäß §§ 85 Abs. 1 und 81 Abs. 2 WRG 1959 (Paragraphenbezeichnungen beziehen sich in der Folge, wenn nicht anderes angegeben ist, stets auf dieses Gesetz) festgestellt, daß ihr Ansuchen um Aufnahme als Mitglied der Beschwerdeführerin - die eine Wasserversorgungsanlage betreibt - in deren Vollversammlung vom 20. Dezemb... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §81 Abs2;WRG 1959 §81 Abs3;
Rechtssatz: Der gem § 81 Abs 3 WRG zu verlangende Beitrag ist bei der Beurteilung nach § 81 Abs 2 WRG nicht mit zu berücksichtigen. - Die Frage, ob den bisherigen Mitgliedern der Wassergenossenschaft aus der neuen Mitgliedschaft iSd § 81 Abs 2 WRG wesentliche Nachteile erwachsen können, ist von der Behörde nur im Hinblick auf den jeweiligen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2;WRG 1959 §81 Abs2;WRG 1959 §81 Abs3;WRG 1959 §81;WRG 1959 §85 Abs1;WRG 1959 §85 Abs3;
Rechtssatz: Über Leistungen nach § 81 Abs 3 WRG hat die Wasserrechtsbehörde erst nach erfolgter Einbeziehung zu entscheiden, falls ein Streitfall entsteht (§ 85 Abs 1 WRG). Das Beitragsverlangen der... mehr lesen...
Zweck der im Jahre 1961 auf Grund freier Übereinkunft gebildeten mitbeteiligten Wassergenossenschaft (in der Folge kurz: MB) ist die Errichtung, der Betrieb und die Erhaltung einer Wasserversorgungsanlage. Mit Bescheiden des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 20. Mai 1970 und vom 6. März 1984 wurde das Maß der Wasserbenutzung für die aus mehreren Quellen gespeiste wasserrechtlich bewilligte Anlage der MB mit 2 l/s bzw. mit 2,9 l/s festgesetzt. Für den Anschluß und die Benüt... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §78 Abs2;WRG 1959 §81 Abs3;
Rechtssatz: Sieht die Satzung einer Wassergenossenschaft eine für alle Mitglieder verbindliche "einmalige Beitragsleistung" in Form einer Anschlussgebühr vor, deren Höhe im Wege einer satzungsgemäß als "besonderes Übereinkommen" im Sinne des § 78 Abs 2 WRG beschlossenen Wassergebühren-Ordnung zu ermitteln ist, dann ist auch ein neu hinzukom... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ForstG 1975 §68 impl;ForstG 1975 §69 impl;ForstG 1975 §71 impl;GSGG §11 Abs2 impl; WRG 1959 §81 Abs3; WRG 1959 § 81 heute WRG 1959 § 81 gültig ab 11.08.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2001 WRG 1959 § 81 gültig ... mehr lesen...