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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §68 impl;Rechtssatz
Eine Gefahr der finanziellen Mehrbelastung der Altmitglieder, hervorgerufen durch den Anschluss der Liegenschaften der neuen Mitglieder, kann im Sinne des § 81 Abs 3 WRG nicht entstehen, da die Genossenschaft berechtigt ist, von den neu hinzukommenden Mitgliedern einen angemessenen Beitrag zu den bisherigen Aufwendungen sowie die vorherige Entrichtung der ihr durch den Anschluss etwa verursachten besonderen Kosten zu verlangen.Eine Gefahr der finanziellen Mehrbelastung der Altmitglieder, hervorgerufen durch den Anschluss der Liegenschaften der neuen Mitglieder, kann im Sinne des Paragraph 81, Absatz 3, WRG nicht entstehen, da die Genossenschaft berechtigt ist, von den neu hinzukommenden Mitgliedern einen angemessenen Beitrag zu den bisherigen Aufwendungen sowie die vorherige Entrichtung der ihr durch den Anschluss etwa verursachten besonderen Kosten zu verlangen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000618.X03Im RIS seit
29.01.2003