Entscheidungen zu § 62 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1993/1/29 1Ob44/92

Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid vom 7. Oktober 1971, Zl IIIa1-892/2, bewilligte der Landeshauptmann von Tirol der klagenden und gefährdeten Gemeinde (im folgenden: klagende Partei) die Fassung und Ableitung der „U*****“-Quellen als Gemeindewasserleitung. In der
Begründung: ist ua ausgeführt: „Zur Ausführung und Instandhaltung der Anlagen müssen gemäß § 72 WRG auch die Eigentümer der benachbarten Grundstücke gegen Ersatz der ihnen hiedurch verursachten vermögensrechtlichen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.01.1993

TE OGH 1973/5/9 1Ob65/73

Der Kläger, ein Bauunternehmer, machte im vorliegenden Prozeß geltend, er habe die Baugrube zur Errichtung einer Zentralkläranlage für die Gemeinde T gegen den T-Bach hin vor Überflutungen und vor dem Nachrutschen von Material durch Larsenwände abgesichert, die durch Stahlseile, die mit Zustimmung des Beklagten auf seinem Grund verankert worden seien, gehalten worden seien. Auch ohne Zustimmung des Beklagten sei der Kläger auf Grund des sogenannten Schaufelschlagrechtes berechtigt g... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.05.1973

RS OGH 1993/1/29 1Ob65/73, 1Ob44/92

Norm: WRG §62WRG §72
Rechtssatz: Der Wasserbauunternehmer ist nur dann gehalten, sich im Sinne des § 62 WRG an die Wasserrechtsbehörde zu wenden, wenn ihm nicht die unmittelbar durch das Gesetz eingeräumte Benutzungsbefugnis des § 72 WRG zustatten kommt. Der Wasserbauunternehmer ist nur dann gehalten, sich im Sinne des Paragraph 62, WRG an die Wasserrechtsbehörde zu wenden, wenn ihm nicht die unmittelbar durch das Gesetz eingeräumte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.05.1973

RS OGH 1973/5/9 1Ob65/73

Norm: WRG §62WRG §72
Rechtssatz: Zur Auslegung und Abgrenzung von §§ 62 und 72 WRG. Zur Auslegung und Abgrenzung von Paragraphen 62 und 72 WRG. Entscheidungstexte 1 Ob 65/73 Entscheidungstext OGH 09.05.1973 1 Ob 65/73 Veröff: SZ 46/47 = JBl 1974,318 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.05.1973

RS OGH 1963/2/6 1Ob6/63

Norm: JN §1 CVIIIWRG §62WRG §72 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz: Schadenersatzansprüche des Eigentümers eines Flußbettes gegen Baufirmen, die beim Straßenbau Aushubmaterial ins Flußbett geworfen haben, gehören auf den Rechtsweg. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.02.1963

Entscheidungen 1-5 von 5

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