Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103;WRG 1959 §12;WRG 1959 §60;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Einem Gesuch um Verleihung einer wasserrechtlichen Bewilligung (§ 103 WRG) ist bei entgegenstehenden fremden "Rechten - unter der Voraussetzung, dass eine gütliche Übereinkunft zwischen den Beteiligten nicht erzielt werden kann (§ 60 Abs 2 WRG) - das Verlangen nach Einräumung von Zwangsrechten (§ 60 Abs 1 WRG) im... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103;WRG 1959 §12;WRG 1959 §60;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Ist die Verletzung eines geschützten Rechtes eines Wasserberechtigten durch eine der Bewilligungspflicht unterliegende Anlage des Antragstellers als gegeben anzusehen, so erübrigt sich die nähere Erörterung der Frage einer vom Antragsteller behaupteten, mit dem Grundbuchstand nicht übereinstimmenden, privatrechtl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §60;WRG 1959 §9 Abs2;
Rechtssatz: Wird eine Wasserspende im Sinne des § 5 Abs 2 WRG genützt und dieses Recht anlässlich einer Erteilung eines Wasserrechtes, mit der Nutzung derselben Wasserspende an einen Unterlieger bewilligt wurde, nicht durch Zwangsrecht beseitigt oder eingeschränkt, liegt keine E... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §60;WRG 1959 §63;WRG 1959 §64 Abs1 litc;
Rechtssatz: Ohne konkretes Eingehen auf ein von einer wasserrechtlichen Bewilligung berührtes Wasserbenutzungsrecht kann nicht geklärt werden, ob und in welchem Umfang allenfalls für die Zwecke des Konsenswerbers die
Begründung: von Zwangsrechten in Betracht kommt. Eur... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §60;
Rechtssatz: Wenn die belangte Behörde zu Recht erwartet, dass Wasserrechte der Beschwerdeführerin nicht beeinträchtigt werden, so ist der Ausspruch von Zwangsrechten gegenüber den von der Beschwerdeführerin örtlich und umfangmässig nicht näher determinierten Wasserrechten entbehrlich. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin (Mühlenbau) stellte der Prüfer unter anderem fest, im Jahre 1973 habe die Firma B-AG um die wasserrechtliche Bewilligung für 1. die Errichtung einer Schleusenanlage im Werkskanal des unter PZ 477 im Wasserbuch des Bezirkes H. eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes zur Regulierung der in den Werkskanal eintretenden Wassermenge (Änderung der Wehranlage), 2. Änderung des unter PZ 3172 eingetragenen Wasserrec... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EStG 1972 §4 Abs1 EStG 1972 §6 Z1WRG 1959 EStG 1972 § 4 gültig von 18.07.1987 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1972 § 4 gültig von 21.12.1985 bis 17.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 557/1985 ... mehr lesen...