Norm: WRG §4 Abs1WRG §6
Rechtssatz: War ein ehedem verlassenes Bachbett am 1.11.1934, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des WRG, nicht mehr als solches in der Natur erkennbar, so sind die Bestimmungen des WRG auf dieses Grundstück nicht anwendbar. Entscheidungstexte 1 Ob 7/01p Entscheidungstext OGH 27.11.2001 1 Ob 7/01p European ... mehr lesen...
Norm: WRG §6WRG §8
Rechtssatz: Die Benützung der tragenden Kraft des Wassers zu Zwecken der Schifffahrt und Floßfahrt stellt einen Gemeingebrauch eigener Art dar, der nur nach Maßgabe besonderer Bestimmungen besteht. Der an Privatgewässern bestehende sogenannte kleine Gemeingebrauch umfasst nicht das Recht zur gewerblichen Nutzung des Gewässers durch Betrieb einer Surfschule. Entscheidungstexte ... mehr lesen...