Entscheidungen zu § 41 WRG 1959

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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Entscheidungen 31-32 von 32

RS Lvwg 2014/3/11 LVwG-AV-26-2014

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.03.2014 Norm: WRG 1959
Rechtssatz: Für die Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages sind auf Sachverständigenbasis erfolgende Feststellungen hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen auf das Gewässer erforderlich. Indem keine Aussagen zu den Untergrundverhältnissen, Grundwasserabständen, in der Nähe befindlichen Oberflächengewässern, in welche die ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 11.03.2014

RS Lvwg 2014/3/11 LVwG-AV-26-2014

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.03.2014 Norm: WRG 1959
Rechtssatz: Eine Anlage oder Maßnahme bedarf auch dann einer wasserrechtlichen Bewilligung, wenn die mehr als geringfügigen Einwirkungen auf das Gewässer nur deshalb nicht stattfinden, weil entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, die dies verhindern (VwGH 22.11.1976, 643/76). Das bedeutet allerdings auch, dass ein Vorhaben, welches ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 11.03.2014

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