1 Zur Vorgeschichte wird insbesondere auf die hg. Erkenntnisse vom 18. Dezember 2014, Ro 2014/07/0033, und vom 3. August 2016, Ro 2016/07/0006 (sowie die dort genannten weiteren Vorentscheidungen), verwiesen. 2 Dabei ist wesentlich, dass die revisionswerbenden Parteien mit Schriftsatz vom 27. August 2008 beim Landeshauptmann von Tirol (LH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Kraftwerk G. Ache (KW G. Ache) beantragten. 3 Mit Schriftsatz vom 20. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 WRG 1959 §13 Abs4 WRG 1959 §17 Abs1 WRG 1959 §4 Abs2 WRG 1959 § 105 heute WRG 1959 § 105 gültig ab 31.03.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2011 WRG 1959 § 105 gültig von 22.12.2003 bis 30.03.2011 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei stellte mit Eingabe vom 30. Mai 2008 an den Landeshauptmann von Steiermark (im Folgenden: LH) das Ansuchen um Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für ein Kleinwasserkraftwerk (Ausleitungskraftwerk) am G-Bach (im Folgenden: G-Bach). Das diesbezügliche Projekt wird im Weiteren als "Projekt A" bezeichnet. Der LH beraumte mit Kundmachung vom 2. Juni 2008 eine mündliche Verhandlung über dieses Ansuchen für den 16. Juni 2008 an. Mit Eingabe vom 12. Juni 20... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1;WRG 1959 §105;WRG 1959 §13 Abs4;WRG 1959 §17 Abs1 idF 1999/I/074;WRG 1959 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2011/07/0252 E 24. Jänner 2013 RS 3 Stammrechtssatz Hinsichtlich der Interessenabwägung verweist § 17 Abs 1 WRG 1959 auf § 105 WRG 1959. Diese Bestimmung bringt zunächst nur jene öffentlichen Interessen zum Ausdruck, die einem Vorhaben entgegen... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf Feststellung der dauernden Entbehrlichkeit bestimmt bezeichneter Flächen für die mit der Widmung als öffentliches Wassergut verbundenen Zwecke im Instanzenzug mangels Parteistellung der Beschwerdeführer mit der Begründung: zurückgewiesen, daß die Beschwerdeführer einen Rechtstitel für den Erwerb der beanspruchten Liegenschaften nicht hätten vorweisen können. Gegen diese Bescheide erhoben die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §4 Abs2;WRG 1959 §4 Abs8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/07/0120
Rechtssatz: Gegenstand des im § 4 Abs 8 WRG vorgesehenen Feststellungsbescheides ist ausschließlich die öffentlich-rechtliche Frage der Entbehrlichkeit der betroffenen Flächen für jene Zwecke, den... mehr lesen...