Entscheidungsgründe: Die Kläger sind neben anderen Personen Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der sich unter anderem der Z***** See (auch I*****see), in der Folge kurz "See", befindet. Dieser See ist ein Privatgewässer gemäß § 3 Abs 1 lit d WRG (SZ 60/216). Die Beklagten sind allesamt Mit- bzw Alleineigentümer unmittelbar an das Seegrundstück angrenzender Liegenschaften. Die Kläger begehrten, die Beklagten schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, ihr Eigentum am Seegrundstück ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer des Grundstücks 31/2 in Unterloiben. Die beklagte Partei ist Eigentümerin des unmittelbar benachbarten Grundstücks 480/2 Weg (Treppelweg). Das Grundstück 480/2 ist zwar im A1-Blatt der Liegenschaft ersichtlich gemacht, in deren B-Blatt ist jedoch kein Eigentümer eingetragen. An den Treppelweg grenzen das Ufer und das Flussbett der Donau. Die Liegenschaft mit dem Grundstück 31/2 wurde etwa 1909 - damals erstreckte sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist unter anderem Eigentümer zweier Grundstücke, die durch dazwischen liegendes öffentliches Gut getrennt werden. Auf diesem verlief früher ein sogenannter Feuerbach, der schon im 17. Jahrhundert der Versorgung mit Löschwasser zur Bekämpfung von Bränden diente. Das "Feuerbachl" wurde im Zuge des Anschlusses der umliegenden Häuser an das öffentliche Wassernetz in der Zeit zwischen 1890 und 1904 aufgelassen. Rechtsvorgänger des Klägers errichteten zwi... mehr lesen...
Norm: WRG §4 Abs1WRG §6
Rechtssatz: War ein ehedem verlassenes Bachbett am 1.11.1934, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des WRG, nicht mehr als solches in der Natur erkennbar, so sind die Bestimmungen des WRG auf dieses Grundstück nicht anwendbar. Entscheidungstexte 1 Ob 7/01p Entscheidungstext OGH 27.11.2001 1 Ob 7/01p European ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft ***** mit dem 1903 durch Teilung entstandenen, 423 m2 großen Grundstück *****. Östlich schließt an dieses Grundstück eine den Gegenstand des Rechtsstreits bildende 255 m2 große, in der Grundbuchsmappe gesondert ausgewiesene, jedoch zum Wörthersee-Grundstück Nr.***** zugehörige ("dazugeklammerte") Fläche an. Das Grundstück Nr. ***** ist öffentliches Wassergut. Bereits im Lageplan des Ing.Hans Sattle... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist zur Hälfte, der Zweit- und die Drittklägerin sind je zu einem Viertel Eigentümer einer Liegenschaft in der Katastralgemeinde Nußdorf. Die Rechtsvorgänger der Kläger erwarben das deren Gutsbestand bildende und das angrenzende Grundstück am 8.10.1958, deren Rechtsvorgänger waren von 1946 bis 1958 Eigentümer dieser Grundstücke. Weder diesen noch den unmittelbaren Rechtsvorgängern der Kläger war beim Erwerb der Grundstücke mitgeteilt worden, daß diese Gr... mehr lesen...
Norm: WRG §4WRG §4 Abs1WRG §4 Abs4
Rechtssatz: Auch nach der Neufassung des § 4 WRG durch die Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 sind die Grenzen zwischen dem wasserführenden oder verlassenen Bett eines öffentlichen Gewässers und den anrainenden Grundstücken anderer Eigentümer als des Bundes nach dem regelmäßig wiederkehrenden, also dem ordentlichen Höchstwasserstand zu ziehen; auf außergewöhnliche, demnach auf weit über die Durchschnittswerte hin... mehr lesen...
Norm: ABGB §410WRG §4WRG §4 Abs1 Satz2
Rechtssatz: § 410 ABGB wurde durch § 4 WRG 1934 bezüglich der öffentlichen Gewässer derogiert. § 4 Abs 1 zweiter Satz WRG 1934 und WRG 1959 enthalten eine widerlegbare Vermutung. Entscheidungstexte 5 Ob 2/68 Entscheidungstext OGH 17.01.1968 5 Ob 2/68 Veröff: EvBl 1968/212 S 351 1 Ob 3/93 Entschei... mehr lesen...
Der Kläger begehrt vom Beklagten 20.000 S Schadenersatz, weil sich der Beklagte von seinen inzwischen verkauften Gründen nächst dem Saifenbach (auch Saifenbach genannt) Baumaterial wie Erde, Sand, Schotter und Steine in einer Gesamtmenge von 893 m3 eigenmächtig und widerrechtlich angeeignet habe. Der Beklagte wendet ein, daß er nur aus dem Bett des Saifenbaches Schotter und Sand entnommen und abgeführt habe. Der Saifenbach sei öffentliches Gewässer, die Entnahme des angeführten Mate... mehr lesen...
Norm: ABGB §407WRG §4 Abs1
Rechtssatz: Bloß durch Austrocknung des Gewässers oder durch dessen Teilung in mehrere Arme entstandene Inseln oder überschwemmte Grundstücke lassen die Rechte des vorigen Eingetümers unverletzt. Entscheidungstexte 1 Ob 177/59 Entscheidungstext OGH 30.09.1959 1 Ob 177/59 JBl 1960,227 = SZ 32/115 1 Ob 234... mehr lesen...