Entscheidungsgründe: Bei einem öffentlichen Straßenbauprojekt der Klägerin erzwangen Demonstranten einen Baustopp. Es entstanden Stehzeiten des beauftragten Bauunternehmens. Die Vorinstanzen gingen (ua) von dem im Revisionsverfahren nicht mehr strittigen Sachverhalt aus, wie ihn das Berufungsgericht (auf den S 3 bis 9 in ON 28) wie folgt feststellte: "Mit Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. 9. 1990 BGBl 599/1990 wurde eine neu herzustellen... mehr lesen...
Norm: ABGB §19 ABGB §344 ABGB §354 B ABGB §1168 ABGB §1293 ABGB §1301 ABGB §1311 IIA ABGB §1332 MRK Art11 StGG Art12 VslgG §2WRG §38 ABGB § 19 heute ABGB § 19 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 344 heute ABGB § 344 gültig ab 0... mehr lesen...
Norm: WRG §22WRG §38
Rechtssatz:
Zwar findet auf die Bewilligung zur Errichtung von Brücken gemäß § 38 WRG die Bestimmung des § 22 WRG keine Anwendung, Bewilligungen gemäß § 38 WRG sind aber schon nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen als "dingliche Bewilligungen" zu behandeln. Dementsprechend treten - kraft Erstreckung der subjektiven Rechtskraft - auf der Seite des Bewilligungsinhabers (sowie auch der Mitbeteiligten) ... mehr lesen...
Streitgegenstand ist ein Badesteg samt Badebrücke, der vom Ufergrundstück der Beklagten in das Seegrundstück 968/1 führt. Die Klägerin behauptet, durch den Bau und die Benützung dieser nicht behördlich bewilligten Anlage in ihrem Fischereirecht gestört zu sein, und begehrt die Entfernung des See-Einbaues, Bezahlung eines Schadenersatzes von je 500 S für vier Jahre, zusammen 2000 S, sowie hilfsweise die Feststellung, daß den Beklagten ein unentgeltliches Recht zur Benützung des See-E... mehr lesen...
Norm: WRG §4WRG §38
Rechtssatz:
Zur Frage der Koppelung einer öffentlich-rechtlichen Bewilligung mit einem vom Rechtsträger des öffentlichen Gutes mit dem bescheidmäßig Begünstigten abgeschlossenen Privatrechtsgeschäft (unter Berücksichtigung von Melichar, JBl 1967,179 ff).
Entscheidungstexte 1 Ob 155/74 Entscheidungstext OGH 20.11.1974 1 Ob 155/74 Veröff: SZ 47... mehr lesen...
Die Klägerin ist Eigentümerin des Schwimmbades S und besitzt das Recht aus dem L-Bach Badewasser für dieses Schwimmbad zu beziehen. Sie besitzt außerdem im L-Bach ein Fischereirecht. Die Beklagte ist Eigentümern des vom Strandbad S und dem Fischereigewässer bachaufwärts gelegenen Hauses L Nr. 12, aus dem sie Abwasser und Fäkalien in den L-Bach einleitet. Ein Verfahren vor der Wasserrechtsbehörde ist anhängig. Die Klägerin behauptet, die Beklagte leite die Abwässer und Fäkalien vor... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbWRG 1934 §34WRG §38 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Schutzvorschrift des § 34 WRG 1934 wurde nur zur Vermeidung von Wasserschäden erlassen. Die Schutzvorschrift des Paragraph 34, WRG 1934 wurde nur zur Vermeidung von Wasserschäden... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIc JN §1 CVIII WRG 1959 §38 WRG 1959 §117 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 ... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer des Fischereirechtes in der Stullnegg im gesamten Gemeindegebiet A. Sie behaupten, der Beklagte habe ihr Fischereirecht dadurch geschädigt, daß er am 28. November 1957 mit einer motorisierten Schubraupe das Bachbett der Stullnegg in einer Länge von ungefähr 200 m gänzlich umgegraben und umgepflügt habe. Dadurch hätten sie einen Schaden von mindestens 1500 S erlitten. Sie begehren, den Beklagten schuldig zu erkennen: 1. das Einbringen einer ... mehr lesen...
Norm: WRG §38 ff
Rechtssatz:
Zum Umfang der Rechte der Ufereigentümer (nach § 37 Abs 3 WRG 1934). Zum Umfang der Rechte der Ufereigentümer (nach Paragraph 37, Absatz 3, WRG 1934).
Entscheidungstexte 1 Ob 262/59 Entscheidungstext OGH 30.09.1959 1 Ob 262/59 Veröff: SZ 32/116 = EvBl 1961/170 S 242 = LwBetr 1965,184 E... mehr lesen...