Begründung: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 7. Mai 2008 wurden die den Antragstellern zur Hälfte gehörenden Grundstücke Nr 148/1 und 225/5 und Teile des ihnen ebenfalls zur Hälfte gehörenden Grundstücks Nr 163/5 GB ***** nach §§ 97 ff LFG iVm § 2 Abs 2 EisbEG rechtskräftig enteignet; der von der Enteignung betroffene Teil des letztgenannten Grundstücks hat nun die Nr 163/29. Grund war die beabsichtigte Erweiterung eines bereits bestehenden Verkehrsflughafe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller 1) Mag. M***** P*****, und 2) Mag. G***** P*****, ebendort, beide vertreten durch Dr. Siegfried Leitner, Rechtsanwalt in Graz, gegen die Antragsgegnerin F***** GmbH,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller l. Edeltraud Z*****, und 2. Ernst Z*****, vertreten durch Dr. Klaus Hirtler Rechtsanwalt Gesellschaft mbH in Leoben, wider die Antragsgegnerin Gemeinde M*****, vertreten durch Dr. ... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Die Antragstellerin stützt sich zur
Begründung: ihres aus dem Gesetz abgeleiteten Anspruchs im Außerstreitverfahren darauf, dass § 18 Abs 4 Eisenbahngesetz vorsieht, dass das Eisenbahnunternehmen zwar berechtigt ist, von Eigentümern von Grundstücken und Baulichkeiten die Duldung der Errichtung verschiedener Vorrichtungen ohne Durchführung des Enteignungsverfahrens und ohne Anspruch auf Entschädigung zu verlangen, je... mehr lesen...
Begründung: Verwiesen wird auf die beiden Parteien bekannte Vorentscheidung 1 Ob 1045/95. Die Bezirksverwaltungsbehörde legte gemäß § 34 Abs 1 WRG 1959 zum Schutz eines Grundwasserpumpwerks der Antragsgegnerin, einer Gemeinde, auch eine Teilfläche der als Mischkultur des biologischen Landbaus genutzten und im Flächenwidmungsplan der Gemeinde als Freifläche/Landwirtschaftsgebiet ausgewiesenen Liegenschaft des Antragstellers in der Schutzzone II für das Trinkwasserschutzgebie... mehr lesen...
Norm: WRG §34 Abs4WRG §117
Rechtssatz:
Vom Entschädigungswerber angenommene Teilzahlungen des Wasserberechtigten nach § 34 Abs 4 WRG sind beim Zuspruch im gerichtlichen Verfahren nach § 117 WRG zu berücksichtigen. Vom Entschädigungswerber angenommene Teilzahlungen des Wasserberechtigten nach Paragraph 34, Absatz 4, WRG sind beim Zuspruch im gerichtlichen Verfahren nach Paragraph 117, WRG zu berücksichtigen.
Ents... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind je zur Hälfte Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks im Ausmaß von 12.988 m2. Auf der Liegenschaft, deren Gutsbestand dieses Grundstück bildet, ist zugunsten einer der antragstellenden Gemeinde zugeschriebenen Liegenschaft die Dienstbarkeit des Trink- und Nutzwasserbezugs einverleibt. Mit Bescheid vom 23.6.1988 legte die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 34 Abs.1 WRG 1959 zum Schutz eines näher bezeichneten Grundwas... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 A WRG 1959 §34 Abs4 WRG 1959 §118 Abs1 EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954 WRG 1959 § 34 heute WRG 1959 § 34 gültig ab 19.06.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2013 ... mehr lesen...
Norm: WRG §34 Abs4WRG §118 Abs1
Rechtssatz: Von der Entschädigungspflicht ausgenommen bleiben alle Nutzungen, die im Zeitpunkt des Eingriffs entweder überhaupt - zB durch bestehende Dienstbarkeiten - ausgeschlossen oder doch durch erforderliche Bewilligungen (Widmungen, Baubewilligungen und dergleichen) nicht gedeckt sind. Entscheidungstexte 1 Ob 1/94 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: WRG §34 Abs4WRG §117
Rechtssatz: Nach der Neufassung dieser Bestimmung durch die WRGNov 1990 (Entfall des Wortes "weiter") ist jede mögliche Nutzung zu entschädigen, die dem Anspruchsberechtigten infolge des Eingriffs verwehrt bleibt, soweit sie nur bei dessen Anordnung zulässig und durch etwa erforderliche behördliche Bewilligungen gedeckt war. Entscheidungstexte 1 Ob 1/94 ... mehr lesen...