Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt K (BM) vom 12. April 1989 wurde die Beschwerdeführerin zur ungeteilten Hand mit zwei weiteren Unternehmen gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 verpflichtet, in sieben Spruchpunkten näher angeführte Maßnahmen bis Ende Mai 1989 zu veranlassen. Einer Berufung wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Weiters wurde der Beschwerdeführerin zur ungeteilten Hand mit den übrigen Verpflichteten gemäß §§ 76 ff AVG aufgetragen, Kommissionsgeb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959 §31 Abs4;WRG 1959 §31 Abs6;WRG 1959 §31 idF 1990/252;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Nach der Rechtslage vor der WRGNov 1990 war der Grundeigentümer in gleicher Weise wie der Betreiber von Anlagen, von denen eine Gewässerverunreinigung bzw die Gefahr einer solchen ausging, als Verursacher zur Durchführung von Maßnahmen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt in der Y-Straße in X einen Altwaren- und Brennstoffhandel. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 28. Dezember 1990 erteilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer in teilweiser Abänderung des in erster Instanz ergangenen Bescheides nachstehenden Auftrag: "Gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 idgF werden Herrn RS zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen durch Ablagerungen von Autowracks, Öltanks und Ölfässern bzw. sonstigen Industrieabfällen ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs2;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959 §31 Abs4;
Rechtssatz: Es ist unerheblich, auf Grund welcher zivilrechtlichen Konstruktion der nach § 31 Abs 1 WRG "Verpflichtete" berechtigt ist, die im Eigentum eines anderen stehenden Betriebsgrundstücke für seine Zwecke zu verwenden. Daß der nach § 31 Abs 1 WRG "Verpflichtete" keinesfalls mit dem Grundstückseige... mehr lesen...