Norm: WRG §31 Abs1WRG §31 Abs3WRG §31 Abs4WRG §31 Abs6
Rechtssatz: Die primäre Haftung als Verursacher schließt die subsidiäre Ersatzpflicht des Liegenschaftseigentümers aus (vgl 1 Ob 1/93). Einzelrechtsnachfolger von Wohnungseigentümern als nach § 31 Abs 4 WRG subsidiär Haftenden sind überdies durch die Beschränkungen des § 31 Abs 6 WRG privilegiert. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p Ents... mehr lesen...
Begründung: Am 3. April 1991 lenkte ein Dienstnehmer der Antragstellerin einen von dieser gehaltenen Tankwagenzug, bestehend aus dem mit etwa 17.000 Liter Dieseltreibstoff, Normal- und Superbenzin beladenen Zugfahrzeug und dem mit etwa 16.000 Liter Superbenzin beladenen Anhänger auf der Westautobahn in Richtung Salzburg. Um etwa 23.00 Uhr stürzte im Gemeindegebiet von Neustift-Innermanzing der Anhänger um und begann zu brennen. Das Feuer griff auf das Zugfahrzeug über und beide Fa... mehr lesen...