Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §21a Abs3 lita;WRG 1959 §21a Abs3 litb;WRG 1959 §21a Abs3 litc;WRG 1959 §21a Abs3 litd;WRG 1959 §21a Abs3;WRG 1959 §21a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/07/0006
Rechtssatz: Die wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Anordnun... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerdesachen ihres sachlichen Zusammenhanges wegen zur gemeinsamen Beratung und Beschlußfassung verbunden und erwogen: Zur Beschwerde der Gemeinde (94/07/0166): Ergibt sich nach Erteilung der Bewilligung, daß öffentliche Interessen (§ 105) trotz Einhaltung der im Bewilligungsbescheid oder in sonstigen Bestimmungen enthaltenen Auflagen und Vorschriften nicht hinreichend geschützt sind, hat gemäß § 21a Abs. 1 WRG 1959 die Wasserrechtsbehörde di... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21a Abs1;WRG 1959 §21a Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0190 94/07/0186
Rechtssatz: Statt des Zieles den Weg vorzuschreiben, ist eine durch das Spektrum der in § 21a Abs 1 WRG der Wasserrechtsbehörde eröffneten Möglichkeiten grundsätzlich zulässige Maßnahme, wenn nur Weg und Ziel der Tatbesta... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21a Abs1;WRG 1959 §21a Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0190 94/07/0186
Rechtssatz: Außerhalb der Bestimmung des § 21a Abs 3 WRG ist im Gesetz eine Beschränkung der Behörde in der Wahl der nach § 21a Abs 1 WRG genannten Maßnahmen nicht als normiert zu erkennen. Europea... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §56;WRG 1959 §117;WRG 1959 §21a Abs1;WRG 1959 §21a Abs3;WRG 1959 §60;WRG 1959 §72; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0190 94/07/0186
Rechtssatz: Trägt ein Wasserberechtigter in einem mit ihm geführten Anpassungsverfahren nach § 21a WRG vor, daß die Durchführung aufge... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21a Abs3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0190 94/07/0186
Rechtssatz: Ohne Quantifizierung des mit der Erfüllung der nach § 21a WRG erfolgenden Vorschreibungen verbundenen Aufwandes fehlt es an einer Grundvoraussetzung für die Möglichkeit einer gesetzmäßigen Verhältnismäßigkeitsprüfung iSd § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;WRG 1959 §21a Abs3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0190 94/07/0186
Rechtssatz: Für die konkrete Feststellung der Art, Menge und Gefährlichkeit der von der Wasserbenutzung durch den Bewilligungsinhaber ausgehenden Auswirkungen und Beeinträchtigungen iSd § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;WRG 1959 §21a Abs3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0190 94/07/0186
Rechtssatz: Da nach § 21a Abs 3 lit a WRG der mit der Erfüllung vorgeschriebener Maßnahmen verbundene Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem damit angestrebten Erfolg stehen darf, wobei das Gesetz ausdr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §21a Abs1;WRG 1959 §21a Abs3 litc;WRG 1959 §21a Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0190 94/07/0186
Rechtssatz: Der VwGH teilt die im Schrifttum (Rossmann, Das österreichische Wasserrechtsgesetz/2, 61, sowie unter Berufung auf diesen Raschauer, Kommentar zum... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;WRG 1959 §21a Abs1;WRG 1959 §21a Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0190 94/07/0186
Rechtssatz: § 21a WRG bietet schon in seinem Tatbestandsbereich keine Handhabe für einen absoluten Schutz öffentlicher Interessen, weil der Gesetzgeber durch die Verwendung des Wortes "h... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §21a Abs1;WRG 1959 §21a Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0190 94/07/0186
Rechtssatz: Soll das vom Gesetz geschaffene Instrumentarium des § 21a WRG seinen vom Gesetz gewollten Zweck erfüllen können, dann steht die una... mehr lesen...
Mit dem namens des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) erlassenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck/Leitha (BH) vom 26. August 1970 war der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Abwasserbeseitigungsanlage für das Betriebsobjekt und die Werkstättenhalle in E. erteilt und mit Bescheid vom 2. November 1970 die Übereinstimmung der errichteten Anlage mit der erteilten Bewilligung festgestellt worden. Mit dem ebenfalls namens des LH erl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21a Abs1;WRG 1959 §21a Abs3 lita;
Rechtssatz: Aus einem Bescheid gem § 21a Abs 1 WRG (hier: Vorschreibung von Anpassungsmaßnahmen an einer Abwasserreinigung) muß sich entnehmen lasen, ob und aus welchen Gründen dem Wassernutzungsberechtigten ein Anschluß an die öffentliche Kanalisationsanlage erspart bleiben würde oder weshalb und ob dem Wassernutzungsberechtigten ei... mehr lesen...
Aus der D.-Ache wird Wasser in ein als M.-Bach bezeichnetes Gerinne abgeleitet. Dieses Wasser dient dem Betrieb einer Reihe von Kleinkraftwerken sowie teilweise der Verwendung als Nutzwasser in einem Textilbetrieb. Die zweit- bis fünftbeschwerdeführenden Parteien sind Inhaber rechtskräftiger wasserrechtlicher Bewilligungen zum Betrieb von Kleinkraftwerken sowie zur Nutzwasserentnahme. Die erstbeschwerdeführende Partei ist eine Wassergenossenschaft, welcher die Betreiber der Kleinkraft... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21a Abs3 litd;WRG 1959 §33 Abs2;WRGNov 1990; Beachte Besprechung in RdU 1997/3, S 130-132;
Rechtssatz: Im Rahmen der Interessenabwägung nach § 21a Abs 3 lit d WRG ist auch die wirtschaftliche Situation des Betroffenen zu berücksichtigen, und es gilt nicht die zu § 33 Abs 2 WRG idF vor der WRGNov 1990 zum Ausdruck gebrachte Auffassung, daß die finanzi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §58 Abs2;AVG §68 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §21a Abs3;WRG 1959 §21a; Beachte Besprechung in RdU 1997/3, S130-132;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendung des § 21a WRG ist die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. § 21a Abs 3 sieht in den lit a bis c allgemeine, für alle Wasserbenutzungs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §68 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §21a Abs3 litd; Beachte Besprechung in RdU 1997/3, S 130-132;
Rechtssatz: § 21a Abs 3 lit d WRG sieht eine Interessenabwägung vor, bei der einander die öffentlichen Interessen an der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers und das Interesse an der Aufrecht... mehr lesen...