IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerden der 1. A, der 2. B und des 3. C, alle vertreten durch D Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 11. Dezember 2019, Zl. ***, betreffend wasserrechtliches Überprüfungsverfahren gemäß § 121 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) iVm § 17 Altlastensanierungsgesetz (ALSAG), nach Durchführung einer ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.03.2021 Norm: ALSAG 1989 §17 Abs1ALSAG 1989 §17 Abs4WRG 1959 §121 Abs1WRG 1959 §134aWRG 1959 §134b
Rechtssatz: Die Anordnung des § 121 Abs 1 WRG ist, soweit sie sich auf „unter Mitanwendung dieses Bundesgesetzes bewilligungspflichtige Wasseranlagen“ bezieht, im Zusammenhang mit diesen Gesetzen und § 134b WRG zu sehen. Verfahren und Umfang der Überprüfung ergeben sich nicht... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 18.03.2021 Norm: ALSAG 1989 §17 Abs1ALSAG 1989 §17 Abs4WRG 1959 §121 Abs1WRG 1959 §134aWRG 1959 §134b
Rechtssatz: Ein Widerspruch zwischen Materiengesetz und WRG ist nach den allgemeinen Regeln über Normwidersprüche aufzulösen (Bumberger/Hinterwirth, WRG § 134a K7). Schlagworte Umweltrecht; Altlastensanierung; Überprüfungsverfahren; Kollaudierung... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 18.03.2021 Norm: ALSAG 1989 §17 Abs1ALSAG 1989 §17 Abs4WRG 1959 §121 Abs1WRG 1959 §134aWRG 1959 §134b
Rechtssatz: Für die Frage, ob die Abwicklung der ausgeführten Anlage von bewilligten Vorhaben auf der Basis der Anforderung des § 121 Abs 1 Satz 2 WRG nachträglich ohne Verletzung von Rechten eines Dritten genehmigt werden darf, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob das g... mehr lesen...
BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Berufung (Beschwerde) des *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom ***, ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, beschlossen: Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Berufung (Beschwerde) des *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft römisch zehn vom ***, ***, betreffend Herstellung de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.03.2014 Norm: WRG 1959
Rechtssatz: Für die Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages sind auf Sachverständigenbasis erfolgende Feststellungen hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen auf das Gewässer erforderlich. Indem keine Aussagen zu den Untergrundverhältnissen, Grundwasserabständen, in der Nähe befindlichen Oberflächengewässern, in welche die ge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.03.2014 Norm: WRG 1959
Rechtssatz: Eine Anlage oder Maßnahme bedarf auch dann einer wasserrechtlichen Bewilligung, wenn die mehr als geringfügigen Einwirkungen auf das Gewässer nur deshalb nicht stattfinden, weil entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, die dies verhindern (VwGH 22.11.1976, 643/76). Das bedeutet allerdings auch, dass ein Vorhaben, welches ... mehr lesen...