Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des A, xxx, xxx, gegen den Spruchpunkt II. des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 19.03.2024, Zahl: xxx, betreffend wasserrechtliche Bewilligung (mitbeteiligte Partei: C), zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des A, xxx, xxx, gegen den Spruchpunkt römisch zwei. des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 19.03.202... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerden 1. der xxx GmbH, xxx, xxx, und 2. des xxx, xxx, xxx, beide vertreten durch xxx Rechtsanwälte GmbH & CoKG, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 25.07.2023, Zahl: xxx, betreffend die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung an die Erstbeschwerdeführerin und die Feststellung der Löschung eines Wasserrechts, zu Recht: I. römisch eins. Der Beschwerde der ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, vertreten durch Rechtsanwältin xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 13.06.2013, Zahl: xxx, iVm der Beschwerdevorentscheidung der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 04.09.2021, Zahl: xxx, und dem Vorlageantrag des Beschwerdeführers vom 16.09.2021 betreffend nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung einer Fischteichanlage(mitbeteiligte Partei: xxx, ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, nunmehr vertreten durch die xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bürgermeisterin der xxx vom 28.05.2020, xxx, betreffend den Antrag auf Feststellung der Parteistellung und Zustellung des wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren der xxx wegen der Versickerung von Oberflächenwässern in der KG xxx (mitbeteiligte Partei: xxx) zu Recht: ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten fasst durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, geb. am xxx, xxx, xxx, vertreten durch Rechtsanwalt xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 27.03.1998, Zahl: xxx, mit welchem ua. die wasserrechtliche Bewilligung zur Durchführung von Uferschutzmaßnahmen am Grundstück Nr. xxx, KG xxx, an xxx, xxx, xxx, erteilt wurde, den B E S C H L U S S : I. Der Beschwerde wird römisch eins. Der Beschwerde ... mehr lesen...