Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG;
Rechtssatz: Gegen die Behebung einer amtswegigen Erklärung über das Erlöschen von Freischürfen kann derjenige, der dieses Verfahren angeregt hat, mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit keine Beschwerde an den VwGH erheben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1961:1960002013.X01 Im RIS seit 20... mehr lesen...