Im hg. Verfahren Zl. 2009/02/0347 hat der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 20. Oktober 2010 die Beschwerde, soweit sie eine Bestrafung nach der StVO betraf, als unbegründet abgewiesen, und mit Beschluss vom selben Tag die Behandlung der Beschwerde, soweit sie eine Bestrafung nach dem KFG betraf, abgelehnt. Der Beschwerdeführer wurde zum Aufwandersatz verpflichtet. Mit Schriftsatz vom 29. März 2011, eingelangt beim Verwaltungsgerichtshof am 30. März 2011, stellt der Beschwerd... mehr lesen...
1. Dem Beschwerdeverfahren zu Zl. 2004/06/0094 lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Auf dem Grundstück des Beschwerdeführers Nr. 453, EZ 144, KG A., befinden sich mehrere Ställe (als Ställe 2 bis 6 bezeichnet). Das verfahrensgegenständliche Feststellungsverfahren hat sich ursprünglich auf die Ställe 2, 5 und 6 bezogen. Der angefochtene Bescheid betrifft die Ställe 5 und 6. Nach dem im Akt einliegenden Lageplan (Stand 31. Dezember 1984) bestand Stall 5 aus 2 Mastställe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AufwandersatzV VwGH 2003;VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §48 Abs1;VwGG §54 Abs4;
Rechtssatz: Die in der Beschwerde verzeichneten Kosten wurden dem Beschwerdeführer zwar bereits mit dem Erkenntnis, mit dem das Verfahren mit einer Aufhebung des angefochtenen Bescheides abgeschlossen wurde, zugesprochen; da dieses Erkenntnis jedoch nach Wiederaufnahme des Beschwerdeverfahrens nicht meh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;VwGG §47;VwGG §54 Abs4;
Rechtssatz: Bei Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 45 Abs 1 Z 5 VwGG sind dem Bf die vollen Kosten (Pauschale und Stempelgebühren) im verzeichneten Ausmaß zuzuerkennen, da auch der Kostenausspruch in der aufgehobenen Entscheidung des VwGH aufgehoben wird und dadurch allenfalls von der Behörde erbrachte, nunmehr titellos gewordene Le... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1; VwGG §45 Abs3; VwGG §47; VwGG §54 Abs4; VwGG § 45 heute VwGG § 45 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 45 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. April 1976, Zl. MA 70-VI B 20/76, sprach der Landeshauptmann von Wien aus, daß die antragstellende bzw. beschwerdeführende Gesellschaft - im folgenden kurz: "Beschwerdeführerin" - zur Ausübung des Mietwagen-Gewerbes, beschränkt auf die Verwendung von sechs Omnibussen mit mindestens je 46, jedoch höchsten je 52 Sitzplätzen einschließlich des Lenkersitzes, im Standort Wien XX, Y-platz 22, berechtigt sei. Der Betrieb der Personengesellschaft des Handelsrechtes (näml... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §54 Abs4; VwGG § 54 heute VwGG § 54 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 54 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 litb; VwGG §45 Abs1 Z2 impl; VwGG §47 Abs1; VwGG §48 Abs1; VwGG §51; VwGG §54 Abs4; VwGG § 45 heute VwGG § 45 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 45 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletz... mehr lesen...