Mit dem vorliegenden Antrag begehrt die Antragstellerin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und führt zu dessen Begründung: aus, daß die bei ihrem Rechtsvertreter beschäftigte und mit der Postaufgabe beauftragte Kanzleiangestellte am 20. Dezember 1991 die Aufgabe der Beschwerde zur Post vergessen habe. Dazu sei es gekommen, weil diese Bedienstete im Zuge vorweihnachtlich erforderlich gewordener Überstunden am beabsichtigten Postaufgabeort Westbahnhof so knapp vor Abfahrt ihres Zu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat gegen denselben Bescheid bereits eine Beschwerde eingebracht, die zur hg. Zl. 91/13/0253 protokolliert wurde und zufolge der mit hg. Beschluß vom heutigen Tage bewilligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist als wirksam erhoben anzusehen ist. Die mit dem Wiedereinsetzungsantrag überreichte neuerliche Beschwerde war gemäß § 34 Abs. 1 VwGG als unzulässig zurückzuweisen, weil mit der zuvor erhobenen Beschwerde das ... mehr lesen...
Wenn eine Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, so ist dieser Partei auf Antrag gemäß § 46 Abs. 1 VwGG die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Daß der Partei ein Verschulden an der Versäumung der Frist zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Im vorliegenden Fall wurde der im Spruch: bezeic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist ein Verschulden des Parteienvertreters einem Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen. Die Bewilligung der Wiedereinsetzung kommt somit im Hinblick auf die Bestimmung des § 46 Abs 1 zweiter Satz VwGG nur in Betracht, wenn dem Antragsteller und seinem Vertreter kein Verschulden ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Unter einem (eine Fristeinhaltung hindernden Ereignis) iSd § 46 Abs 1 VwGG ist jedes Geschehen, also nicht nur ein Vorgang in der Außenwelt, sondern auch ein psychischer Vorgang wie Vergessen, Verschreiben, Sichirren usw zu verstehen. Ein die Fristeinhaltung hinderndes Ereignis liegt demnach auch dann vor, wenn die Verfahrenshandlung aufgrund ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Die mit dem Wiedereinsetzungsantrag überreichte neuerliche Beschwerde ist gemäß § 34 Abs 1 VwGG als unzulässig zurückzuweisen, weil mit der zuvor erhobenen Beschwerde das Beschwerderecht verbraucht ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130255.X01 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Solange ein Rechtsanwalt mit einem ordnungsgemäßen Kanzleibetrieb nicht durch Fälle von Unzuverlässigkeit zu persönlicher Aufsicht und zu Kontrollmaßnahmen genötigt ist, darf er sich dabei darauf verlassen, daß sein Kanzleipersonal eine ihm aufgetragene Weisung auch tatsächlich befolgt. Wenn daher eine Fristversäumung auf einem weisungswidrigen V... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den hg. Beschluß vom 18. September 1991, Zl. 91/01/0078-6, verwiesen, mit dem das Beschwerdeverfahren wegen Unterlassung der Behebung eines Mangels gemäß § 33 Abs. 1 und 34 Abs. 2 VwGG eingestellt wurde. Der Wiedereinsetzungsantrag betreffend die Versäumung der Verbesserungsfrist wird damit begründet, der Verbesserungsauftrag sei dem Antragsteller am 15. August 1991 in Costa Rica zugestellt worden, der Auftrag des Antrag... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den hg. Beschluß vom 18. September 1991, Zl. 91/01/0112-5 verwiesen, mit dem das Beschwerdeverfahren wegen Unterlassung der Behebung eines Mangels gemäß §§ 33 Abs.1 und 34 Abs. 2 VwGG eingestellt wurde. Der Wiedereinsetzungsantrag betreffend die Versäumung der Verbesserungsfrist wird damit begründet, die Zusendung der abverlangten Abschriften der ursprünglichen Verfassungsgerichtshofbeschwerde ohne jegliche Unterschrift ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §71 Abs1 lita;VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Es ist dem im Ausland (Costa Rica) wohnhaften Antragsteller als den Grad eines minderen Versehens übersteigendes Verschulden zur Last zu legen, wenn er eine Verbesserungsfrist deswegen versäumt, weil er den Auftrag zur Verbesserung seinem Rechtsanwalt schriftlich (normaler Pos... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/03/22 90/10/0122 2
(hier: Die Überwachungspflicht des Rechtsanwaltes umfaßt auch
die Überprüfung dahingehend, ob Beschwerdeausfertigungen mit
der Unterschrift des Rechtsanwalts versehen sind). Stammrechtssatz Ein unverschuldetes und entweder unvorhergesehenes oder unabwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/28 91/07/0045 3 Stammrechtssatz Schon im Wiedereinsetzungsantrag ist Art und Intensität der vom Parteienvertreter über seine Rechtsanwaltskanzlei ausgeübten Kontrolle darzutun. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/22 90/12/0238 3 Stammrechtssatz Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers (innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist) gesteckt ist. Macht er als Wiedereinsetzungsgrund ein Vers... mehr lesen...
1.1. Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Oktober 1991, Zl. 91/10/0204-3, wurde die vom Vertreter des Beschwerdeführers am 12. September 1991 zur Post gegebene Beschwerde gegen den oben näher bezeichneten Bescheid gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen Veräumung der Beschwerdefrist, die am 11. September 1991 geendet hatte, zurückgewiesen. Dieser Beschluß wurde dem Vertreter des Beschwerdeführers am 25. Oktober 1991 zugestellt. 1.2. Mit der am 6. November 1991 - also rechtzeitig... mehr lesen...
In dem am 12. November 1991 zur Post gegebenen, mit einer Beschwerde gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 9. September 1991 verbundenen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen den angeführten Bescheid brachte der Beschwerdeführer vor, daß dieser Bescheid seinem damaligen Vertreter Dr. W. am 18. September 1991 zugestellt worden sei. Demgemäß wäre ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1332;VwGG §46 Abs1 idF 1985/564; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0331
Rechtssatz: Macht der Rechtsvertreter den Bf in seinem Schreiben vom 28. Oktober darauf aufmerksam, daß die Frist zur Beschwerdeerhebung am 30.Oktober des Jahres ablaufe, und erhä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/03/22 90/10/0122 6 Stammrechtssatz Es gehört einerseits zweifellos zu den selbstverständlichen organisatorischen Vorkehrungen in einer Rechtsanwaltskanzlei, sicherzustellen, daß die einem Kanzleiangestellten übertragenen (insbesondere fristgebundenen) Arbeiten im Falle ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §71 Abs1;VwGG §46 Abs1 idF 1985/564; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0331 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/04/23 90/19/0179 1 Stammrechtssatz Der Begriff des minderen Grades des Versehens wird als leich... mehr lesen...
Der Antragsteller hatte die unter 91/14/0207 protokollierte und gegen den im Spruch: dieses Beschlusses unter 1. genannten Bescheid (in der Folge: angefochtener Bescheid) eingebrachte Beschwerde (in der Folge: Beschwerde) am 23. September 1991 zur Post gegeben. Nach den Angaben in der Beschwerde war der angefochtene Bescheid dem Antragsteller am 9. August 1991 zugestellt worden, woraus sich aus der Sicht des § 26 Abs 1 erster Satz VwGG eine verspätete Beschwerdeführung ergab. Der Verwa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 impl;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/14/0236 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2363/52 B 25. November 1953 RS 1 Stammrechtssatz Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist begrifflich nur möglich, wenn tatsächlich eine Frist versäumt wurde. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/14/0236
Rechtssatz: Das Übersehen der Angabe des unrichtigen Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides stellt ein Ve... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom B. Oktober 1991, 90/14/0111, wurde die Beschwerde der Beschwerdeführerin wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Dabei ging der Gerichtshof davon aus, daß der Bescheid, gegen den die Beschwerde gerichtet war, der Beschwerdeführerin bereits am 13. April 1990 durch Hinterlegung und nicht erst - wie behauptet - am 17. April 1990 rechtswirksam zugestellt worden war. Mit dem vorliegenden Schriftsatz werden ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens g... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 8. Oktober 1991, 90/14/0110, wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Dabei ging der Gerichtshof davon aus, daß der Bescheid, gegen den die Beschwerde gerichtet war, dem Beschwerdeführer bereits am 13. April 1990 durch Hinterlegung und nicht erst - wie behauptet - am 17. April 1990 rechtswirksam zugestellt worden war. Mit dem vorliegenden Schriftsatz werden ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß ... mehr lesen...
Beachte Die Beschwerdefälle 91/14/0220 und 91/14/0221 wurden am 26.11.1991 im gleichen Sinne entschieden; Besprechung in AnwBl 1992/5, 424, dort jedoch Bezug auf 91/14/0220, 91/14/0221; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0219 Rechtssatz: Ein Rechtsirrtum betreffend den Zeitpunkt der rechtswirksamen Zustellung des angefochtenen Bescheides und damit betreffend den Beginn der Beschwerdefrist ist für sich allein noch kein unvorhergesehenes ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0221 B 26. November 1991
Besprechung in:
AnwBl 5/1992; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 6 Stammrechtssatz Ein Rechtsirrtum betreffend den Zeitpunkt der rechtswirksamen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0221 B 26. November 1991
Besprechung in:
AnwBl 5/1992; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 5 Stammrechtssatz Ein Osterurlaub stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iSd § 46 VwGG dar. ... mehr lesen...
Beachte Die Beschwerdefälle 91/14/0220 und 91/14/0221 wurden am 26.11.1991 im gleichen Sinne entschieden; Besprechung in AnwBl 1992/5, 424, dort jedoch Bezug auf 91/14/0220, 91/14/0221; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0219 Rechtssatz: Ein Osterurlaub stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iSd § 46 VwGG dar. Im RIS seit 04.12.2001 mehr lesen...
1. Mit dem am 21. Februar 1991 zur Post gegebenen Schriftsatz vom selben Tag erhob der Antragsteller Beschwerde gegen den im Spruch: genannten Bescheid und stellte gleichzeitig den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist. Diesen Antrag begründete er damit, daß er sich zur Zeit der Zustellung nicht an der im Bescheid genannten Adresse, sondern in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten habe, wo er als Geschäftsführer ein Holzschlägerungsu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2363/52 B 25. November 1953 RS 1 Stammrechtssatz Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist begrifflich nur möglich, wenn tatsächlich eine Frist versäumt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190028.X01 ... mehr lesen...
Im erstinstanzlichen Verfahren wurde der Beschwerdeführer am 18. April 1989 vom Ergebnis der Beweisaufnahme verständigt (Zustellung am 20. April 1989). Er gab hiezu innerhalb der mit zwei Wochen bestimmten Frist keine Stellungnahme ab, worauf am 7. Juni 1989 ein Straferkenntnis erging. Dieses wurde dem Beschwerdeführer am 15. Juni 1989 durch Hinterlegung zugestellt und von ihm am 19. Juni 1989 beim Postamt behoben. Am 28. Juni 1989 gab der nunmehr anwaltlich vertretene Beschwerdeführe... mehr lesen...