Entscheidungen zu § 33a VwGG

Verwaltungsgerichtshof

968 Dokumente

Entscheidungen 181-210 von 968

RS Vwgh 1997/11/5 97/03/0141

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997030141.X02 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.11.1997

RS Vwgh 1997/11/5 96/21/0781

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58 Abs2 idF 1997/I/088; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/11 91/03/0281 2 Stammrechtssatz Eine Regelung über einen Kostenzuspruch für den Fall, daß die Behandlung einer Beschwerde gem § 33a VwGG abgelehnt wird, ist im VwGG nicht vorgesehen. Die Voraussetzungen für eine Analogie - etwa zu § 51 VwGG - liegen nicht vor (Hinweis E 3.11.19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.11.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/10/10 97/02/0366

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.10.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/10 97/02/0215

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer Übertretungen nach der StVO, und zwar im Spruchpunkt 1. nach § 52 (lit. b) Z. 15, im Spruchpunkt 2. nach § 7 Abs. 5 und zu Spruchpunkt 3. nach § 76a Abs. 1, für schuldig befunden und hiefür bestraft. Es wurden Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Zu den Spruchpunkt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.10.1997

RS Vwgh 1997/10/10 97/02/0366

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020366.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.10.1997

RS Vwgh 1997/10/10 97/02/0215

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 litb Z15;StVO 1960 §53 Abs1 Z10;StVO 1960 §7 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020215.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.10.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/8/5 97/11/0024

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß die Tageslenkzeit eines als Autobuslenker eingesetzten Arbeitnehmers der Gesellschaft am 13. August 1994 bei einer näher bezeichneten Fahrt 12 Stunden 45 Minuten betrug, obwohl die Tageslenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten k... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 05.08.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/8/5 97/11/0026

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß die Einsatzzeit eines als Autobuslenker eingesetzten Arbeitnehmers der Gesellschaft am 13. August 1994 bei einer näher bezeichneten Fahrt 17 Stunden betrug, obwohl die tägliche Einsatzzeit höchstens 15 Stunden betragen da... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 05.08.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/8/5 97/11/0023

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß ein als Autobuslenker eingesetzter Arbeitnehmer der Gesellschaft am 13. August 1994 bei einer näher bezeichneten Fahrt innerhalb von 5 Stunden 50 Minuten eine Lenkpause von nur 30 Minuten hatte, obwohl nach einer ununterb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 05.08.1997

RS Vwgh 1997/8/5 97/11/0023

Index: E3R E05205000E3R E0720402010/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art7 Abs1;AZG §28 Abs1a Z6;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110023.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1997

RS Vwgh 1997/8/5 97/11/0024

Index: E3R E05205000E3R E0720402010/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art6 Abs1;AZG §28 Abs1a Z4;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110024.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1997

RS Vwgh 1997/8/5 97/11/0026

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §16 Abs3;AZG §28 Abs1a Z7;KollV Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben 1994;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110026.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.08.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/6/27 97/02/0110

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.06.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/6/27 96/02/0107

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.06.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/6/27 96/02/0125

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.06.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/6/27 97/02/0250

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.06.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/6/27 97/02/0213

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.06.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/6/27 97/02/0212

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.06.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/6/27 96/02/0206

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.06.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/6/27 96/02/0332

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.06.1997

RS Vwgh 1997/6/27 97/02/0213

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020213.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1997

RS Vwgh 1997/6/27 97/02/0110

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020110.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1997

RS Vwgh 1997/6/27 97/02/0250

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020250.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1997

RS Vwgh 1997/6/27 96/02/0125

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996020125.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1997

RS Vwgh 1997/6/27 96/02/0206

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996020206.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1997

RS Vwgh 1997/6/27 96/02/0332

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996020332.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1997

RS Vwgh 1997/6/27 96/02/0107

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996020107.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1997

RS Vwgh 1997/6/27 97/02/0212

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020212.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/5/30 97/02/0048

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Dezember 1996 wurde der Beschwerdeführer zweier Übertretungen der StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft (Spruchpunkte I. und II.). Weiters wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden (Spruchpunkt III.), er habe am 3. September 1995 gegen 10.25 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug an einem näher umschriebenen Ort gelenkt und dabei an seinem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.1997

RS Vwgh 1997/5/30 97/02/0048

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §82 Abs4;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020048.X02 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1997

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