1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; B-VG Art139; B-VG Art140; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 0... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §25a Abs1; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; B-VG Art139; B-VG Art140; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 0... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Antrag der Revisionswerberin auf Zustimmung zur auszusprechenden Kündigung des Mitbeteiligten, eines begünstigten Behinderten, abgewiesen und der Kündigung gemäß § 8 Abs. 2 BEinstG nicht zugestimmt. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rech... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 3. Jänner 2018 war die Lenkberechtigung der Mitbeteiligten unter gleichzeitiger Anordnung begleitender Maßnahmen für 10 Monate entzogen worden. Der dagegen erhobenen Beschwerde der Mitbeteiligten gab das Verwaltungsgericht mit dem angefochtenen Erkenntnis statt und reduzierte die Entziehungsdauer auf 6 Monate, dies aufgrund seiner Annahme, dass die Mitbeteiligte bei Begehung des ihr zur Last gelegten Alkoholdelikts keinen Verkehrsunfall ve... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §28 Abs1 Z5; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 g... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §28 Abs1 Z5; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.201... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs2; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/20/0158 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/19/0024 B 1. März 2018 RS 1 Stammrechtssatz Enthält eine Revision die Ausführungen zu ihrer Begründetheit wortident auch als Ausführungen ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark vom 24. Juli 2017 wurde den revisionswerbenden Parteien im Rechtsweg ein Auftrag nach § 21a WRG 1959 insofern erteilt, als sie zum Verschluss ihres nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden artesischen Brunnens innerhalb einer bestimmten Frist und unter Einhaltung bestimmter Anordnungen verpflichtet wurden. Die ordentliche Revision wurde nicht als zulässig erklärt. 2 In der gegen dieses Erkennt... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Afghanistans und der Volksgruppe der Hazara zugehörig, beantragte am 7. September 2015 internationalen Schutz im Bundesgebiet und führte dazu im Wesentlichen aus, in Afghanistan geboren, aber im Iran aufgewachsen und aufgrund der dortigen Probleme geflüchtet zu sein. In Afghanistan habe er zwar Verwandte, die er jedoch nicht kenne und zu denen er keinen Kontakt habe. Bei einer Rückkehr nach Afghanistan wäre sein Leben aufgrund der Sich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zulet... mehr lesen...
Index: L69316 Wasserversorgung Schongebiet Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4;Regionalprogramm TGW Stmk 2018 §6 Abs1 Z1; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; WRG 1959 §21a Abs3; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §28 Abs1 Z5; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 g... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs2; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §28 Abs1 Z5; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 g... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §28 Abs1 Z5; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.201... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 31. Oktober 2016 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des § 118 Abs. 2 Z 11 Steiermärkisches Baugesetz 1995 (Stmk BauG 1995) in Verbindung mit dem Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 25. Juni 2015 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 500,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 60 Stunden) verhängt. Ihm wurde zur Last gelegt, den mit dem genannten Bescheid erteilten Auftrag, die vorschriftswidr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Zu Spruchpunkt 1.): 2 Mit Erkenntnis vom heutigen Tag, Ra 2017/08/0124, hat der Verwaltungsgerichtshof über Revision des 26. Mitbeteiligten das auch mit der vorliegenden Revision zu Ra 2017/08/0122 angefochtene Erkenntnis insoweit aufgehoben, als vom Bundesverwaltungsgericht in Bestätigung eines Bescheides der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse eine Pflichtversicherung des 26. Mitbeteiligten nach dem ASVG und dem AlVG aufgrund einer Tätigkeit für die revisionswerb... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z3 B-VG Art133 Abs4 VwGG §28 Abs3 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §6 AVG § 7 heute AVG § 7 gültig ab 01.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 AVG § 7 gültig ... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 28. März 2017 wies die belangte Behörde den Einspruch des Mitbeteiligten gegen den Rückstandsausweis des A.Ö. Bezirkskrankenhauses Lienz, der Krankenanstalt des Revisionswerbers, vom 11. November 2016 über einen offenen Betrag in näher bezeichneter Höhe an Sonderklassegebühren für einen stationären Aufenthalt des Mitbeteiligten in dieser Krankenanstalt ab. Als Rechtsgrundlagen waren §§ 41, 41a, 42 und 43 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes (Tir KAG) angegeb... mehr lesen...