Beim Verwaltungsgerichtshof sind schon derzeit mehr als 30 Beschwerdeverfahren zu der im Spruch: genannten Rechtsfrage anhängig. Es war daher im Sinne des § 26a VwGG zu prüfen, ob Grund zur Annahme besteht, dass eine erhebliche Zahl solcher Beschwerden eingebracht werden wird. Der Gesetzgeber hat die Frage, auf welche Weise sich der Verwaltungsgerichtshof Kenntnis von jenen Tatsachen zu verschaffen hat, welche in ihrer Gesamtheit einen Grund für die Annahme im Sinne des § 26a VwGG biet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof18 Kundmachungswesen
Norm: BGBlG 1996 §2 Abs3;VwGG §26a Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/17/0004 2003/17/0053 2003/17/0025
Rechtssatz: Die Zuständigkeit des Bundeskanzlers zur Kundmachung gründet sich auf § 26a Abs. 2 VwGG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996. ... mehr lesen...
1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist zur Zl. 2002/08/0202, ein Beschwerdeverfahren anhängig, in dem die im Spruch: unter Z. 1 genannte Rechtsfrage zu lösen ist. Die die Beschwerdeführerin vertretende Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich hat in einem an den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes gerichteten Schreiben vom 14. Oktober 2002 auf drei beim Verwaltungsgerichtshof anhängig gemachte Beschwerden hingewiesen, in denen sie Rechtsschutz gewährt habe, weil den... mehr lesen...
1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist zur Zl. 2002/08/0038 eine Beschwerde anhängig, die die im Spruch: unter Z. 1 genannte Rechtsfrage betrifft. Die Beschwerdeführerin in dem zur Zl. 2002/08/0202 hg. anhängigen Verfahren vertritt die Ansicht, dass die Notstandshilfe als Leistung im Sinne der Richtlinie 79/7/EWG zu betrachten sei und dass das darin verankerte Diskriminierungsverbot unmittelbar zur Anwendung gelange. Da im Jahr 2000 von insgesamt 10.600 wegen Berücksichtigung von Part... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof18 Kundmachungswesen
Norm: BGBlG §2 Abs3;VwGG §26a Abs2; Beachte Besprechung in:RdW 2002, S 672; DRdA 2003/2, S 199; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0038 B 20. November 2002 RS 2 Stammrechtssatz Die Kundmachung des Spruches des Beschlusses nach § 26a Abs. 2 VwGG hat in Ansehung von Gesetzen und Verordnungen im Bundesgesetzblatt, Teil II, zu erfolgen. ... mehr lesen...