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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.07.2023, Zl. W213 2254884-1/2E, wurde der Beschwerde von XXXX gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Steiermark vom 13.04.2022, GZ. XXXX , betreffend Besoldungsdienstalter (§ 169f GehG) stattgegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass das Besoldungsdienstalter zum 28.02.2015 mit 12653,3334 Tage festgesetzt wurde. Die Revis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (in der Folge kurz „BVwG“) vom 26.07.2023, W245 2245407-1/11E, wurde der Beschwerde von XXXX gegen den Bescheid der Datenschutzbehörde vom 02.07.2021, Zl. 2020-0.686.867 (DSB-D124.2624), stattgegeben. römisch eins.1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (in der Folge kurz „BVwG“) vom 26.07.2023, W245 2245407-1/11E, wurde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 02.10.2019, Zl. W101 2133839-1/2E, wurde der Beschwerde der XXXX gegen den Bescheid der Präsidentin des Handelsgerichtes Wien vom 13.07.2016, Zl. Jv 3023/16a-33, betreffend Gerichtsgebühren gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben. Die Revision wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. 2. Der Präsidentin des Handelsgerichtes Wien wurde die... mehr lesen...
1 Mit Beschluss vom 20. Juli 2017 erkannte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) der Beschwerde der revisionswerbenden Parteien die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 5 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) nicht zu (Spruchpunkt A) und erklärte die Revision gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG für zulässig (Spruchpunkt B). 2 Eine Benachrichtigung über den Erhalt eines gerichtlichen Schriftstücks (hinsichtlich des Beschlusses vom 20. Juli 2017) wurde der zustellbevollmächtigten Vertreterin der Antragsteller... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Revisionswerber stellte im Gefolge seiner schlepperunterstützten unrechtmäßigen Einreise in das Bundesgebiet am 09.06.2015 vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.08.2016 wurde der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z. 13 AsylG abgewiesen (Spru... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Spruchteil B des Erkenntnisses hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in Erledigung der Beschwerden der nunmehrigen revisionswerbenden Partei entschieden, dass verschiedene Auflagen des angefochtenen Bescheides i.S. des Beschwerdevorbringens zu ergänzen bzw. zu ändern seien; die Beschwerde wurden im Übrigen abgewiesen. Die Revision wurde für zulässig erklärt. Die Entscheidung wurde der revisionswerbenden Partei am 30.03.2018 durch die Post persönl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Im Grundverfahren (einem Strafverfahren wegen Veruntreuung zu 11 St 110/11d) wurde der Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens der antragstellenden Partei (aP) durch das Landesgericht WELS mit Beschluss vom 09.07.2014, 24 Bl 61/14t-4, als unzulässig zurückgewiesen und der aP gem. § 196 Abs 2 Strafprozessordnung (StPO) die Zahlung eines Pauschalkostenbeitrages in Höhe von € 9... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.10.2017, Zl. W229 2173695-1/2E, wurde der Antrag von XXXX vom 27.09.2017 auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Rahmen der Beschwerde gegen den Bescheid des AMS vom 28.08.2017, GZ 4239 270967, gemäß § 8a VwGVG abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgericht... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.07.2017, Zlen. L515 2164182-1/6Z, L515 2164184-1/5Z, wurde den Beschwerden die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 5 BFA-VG nicht zuerkannt und die Revision gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. Mit Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.07.2017, Zlen. L515 2164182-1/6Z, L515 2164184-1/5Z, wurde den Beschwerden... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.03.2017, W228 2148776-1/2E, wurde die Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG als unbegründet abgewiesen und die Entscheidung des AMS (Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai vom 15.12.2016, Zl. 2016-0566-9-002718) mit der Maßgabe bestätigt, dass der Sp... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.03.2017, W228 2148776-2/5E, wurde die Beschwerde gegen den die Beschwerde vom 17.11.2016 zurückweisenden Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai vom 15.12.2016, Zl. 2016-0566-9-002718 gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG abgewiesen. Zudem wurde die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. Dem rechtsfreundlichen Vertre... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 04.04.2014 erhob der XXXX (Revisionswerber) Beschwerde gegen den Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 06.03.2015, KOA 3.500/14-010. 1. Mit Schreiben vom 04.04.2014 erhob der römisch 40 (Revisionswerber) Beschwerde gegen den Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 06.03.2015, KOA 3.500/14-010. 2. Mit Erkenntnis des Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.10.2014, GZ: G305 2008047-1/11E, wurde die gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden kurz: AMS) vom 24.01.2014, VSNR: XXXX, gerichtete Beschwerde der XXXX (im Folgenden: Antragstellerin oder kurz ASt) gemäß den §§ 8 Abs. 2, 33 Abs. 2 und 38 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) 1977, BGBl. Nr. 648/1977 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Im oben genannten und nunmehr bekämpften Straferkenntnis des Arbeitsausschusses für externe Qualitätsprüfungen vom XXXX wurde der Berufungswerber/Beschwerdeführer wegen Übertretungen des A-QSG für schuldig erkannt. Mit Schriftsatz vom 06.02.2013, bei der belangten Behörde am 07.02.2013 eingelangt, erhob der Beschwerdeführer dagegen rechtzeitig Berufung. Mit Ladungsbescheid vom 20.08.201... mehr lesen...