Entscheidungen zu § 26 Abs. 1 VwGG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Beschluss 2022/1/27 W211 2235503-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 27.01.2022

TE Bvwg Beschluss 2019/12/20 W101 2133839-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 02.10.2019, Zl. W101 2133839-1/2E, wurde der Beschwerde der XXXX gegen den Bescheid der Präsidentin des Handelsgerichtes Wien vom 13.07.2016, Zl. Jv 3023/16a-33, betreffend Gerichtsgebühren gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben. Die Revision wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. 2. Der Präsidentin des Handelsgerichtes Wien wurde die... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 20.12.2019

TE Bvwg Beschluss 2019/2/27 L521 2135460-1

1 Mit Beschluss vom 20. Juli 2017 erkannte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) der Beschwerde der revisionswerbenden Parteien die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 5 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) nicht zu (Spruchpunkt A) und erklärte die Revision gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG für zulässig (Spruchpunkt B). 2 Eine Benachrichtigung über den Erhalt eines gerichtlichen Schriftstücks (hinsichtlich des Beschlusses vom 20. Juli 2017) wurde der zustellbevollmächtigten Vertreterin der Antragsteller... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 27.02.2019

TE Bvwg Beschluss 2018/8/7 L521 2135460-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Revisionswerber stellte im Gefolge seiner schlepperunterstützten unrechtmäßigen Einreise in das Bundesgebiet am 09.06.2015 vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.08.2016 wurde der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z. 13 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt I). Gemäß § 8 Abs. 1 iVm ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 07.08.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/5/16 W208 2100955-2

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Im Grundverfahren (einem Strafverfahren wegen Veruntreuung zu 11 St 110/11d) wurde der Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens der antragstellenden Partei (aP) durch das Landesgericht WELS mit Beschluss vom 09.07.2014, 24 Bl 61/14t-4, als unzulässig zurückgewiesen und der aP gem. § 196 Abs 2 Strafprozessordnung (StPO) die Zahlung eines Pauschalkostenbeitrages in Höhe von € 90,-- aufgetragen. Die dagegen erhobene Beschwer... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.05.2018

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