Begründung: I. 1. Mit dem vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 Abs1 B-VG angefochtenen Bescheid wurde der mitbeteiligten Beteiligungsfinanzierungs-Aktiengesellschaft über ihren Antrag die Bewilligung gemäß §14 Abs7 des Beteiligungsfondsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1982, "zur Aufgabe der Beteiligung an der Fa. Ing. G F Gesellschaft m.b.H., Trumau, enthalten im Sparkassen-Wachstumsfonds 84/85, Ausgabe der Genußscheine bewilligt mit Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen, GZ 2... mehr lesen...
Index: 21 Handels- und Wertpapierrecht21/07 Sonstiges
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationBeteiligungsfondsG §14 Abs7VwGG §26
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Legitimation; kein Abspruch
über die Parteistellung der beschwerdeführenden Gesellschaft im
Verwaltungsverfahren betreffend die Bewilligung zur vorzeitigen
Aufgabe der Beteiligung an der beschwerdeführenden Gesellschaft;
Anhängigkeit einer zweiten Beschwerde gegen... mehr lesen...