Entscheidungen zu § 23 Abs. 4 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Beschluss 2021/9/28 Ra 2021/21/0049

1        Der Revisionswerber, ein deutscher Staatsangehöriger, hielt sich seit November 2018 im Bundesgebiet auf. Er verfügt über vier Verurteilungen in der Bundesrepublik Deutschland zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts Linz vom 7. August 2020 wurde über ihn wegen schweren Diebstahls eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt. Im Hinblick darauf erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit Bescheid vom 31. Augu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.09.2021

RS Vwgh 2021/9/28 Ra 2021/21/0049

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §23 Abs4VwGG §33 Abs1VwGG §51VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/22/0001 B 12. Oktober 2020 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 23 Abs. 4 VwGG schließt die Vertretung einer revisionswerbenden Partei durch einen Rechtsanwalt nicht aus, dass seitens der Partei im eigenen Namen Erklärungen abgegeben werden. Die Revisionswerberin konnt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.2021

TE Vwgh Beschluss 2020/10/12 Ra 2020/22/0001

1        Mit Schreiben vom 28. September 2020 zog die Revisionswerberin ihre von ihrem Vertreter eingebrachte Revision zurück. 2        Gemäß § 23 Abs. 4 VwGG schließt die Vertretung einer revisionswerbenden Partei durch einen Rechtsanwalt nicht aus, dass seitens der Partei im eigenen Namen Erklärungen abgegeben werden. Die Revisionswerberin konnte ihre Revision somit selbst rechtswirksam zurückziehen (vgl. VwGH 19.3.2013, 2012/03/0179). 3        Zufolge Zurückziehung der Revision war... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.10.2020

RS Vwgh 2020/10/12 Ra 2020/22/0001

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §23 Abs4VwGG §33 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Gemäß § 23 Abs. 4 VwGG schließt die Vertretung einer revisionswerbenden Partei durch einen Rechtsanwalt nicht aus, dass seitens der Partei im eigenen Namen Erklärungen abgegeben werden. Die Revisionswerberin konnte ihre Revision somit selbst rechtswirksam zurückziehen (vgl. VwGH 19.3.2013, 2012/03... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.10.2020

TE Vwgh Beschluss 1997/5/15 95/20/0374

Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde im Instanzenzug die Berufungen der Beschwerdeführer gegen die die Asylanträge der Beschwerdeführer abweisenden Bescheide des Bundesasylamtes als unbegründet ab. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer vorerst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der ihre Behandlung mit Beschluß vom 29. Juni 1995, B 852/56-10 und B 855/95-10 ablehnte und sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abtrat. Mit Schreiben vom 22. November 1995 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 15.05.1997

RS Vwgh 1997/5/15 95/20/0374

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §23 Abs4;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/20/0473 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/25 89/07/0190 1 Stammrechtssatz Die Vertretung einer beschwerdeführenden Partei durch einen Rechtsanwalt schließt gemäß § 23 Abs 4 VwGG nicht aus, daß seitens der Partei im eigenen Namen Erk... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.1997

TE Vwgh Beschluss 1990/9/25 89/07/0190

Die vom rechtsfreundlich vertretenen Obmann der beschwerdeführenden Partei namens derselben erhobene Beschwerde wurde von diesem mit Schriftsatz vom 20. August 1990 (im Verwaltungsgerichtshof eingelangt am 22. August 1990) zurückgezogen. Soweit dabei stellenweise von "Berufung" die Rede ist, ergibt sich aus dem Zusammenhang, daß jeweils "Beschwerde" gemeint ist. Das Anbringen hat folgenden Wortlaut (Schreibfehler wurden nicht korrigiert): "Betr.: Zurückziehen der eingebrachten Berufun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.09.1990

RS Vwgh 1990/9/25 89/07/0190

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §23 Abs4;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die Vertretung einer beschwerdeführenden Partei durch einen Rechtsanwalt schließt gemäß § 23 Abs 4 VwGG nicht aus, daß seitens der Partei im eigenen Namen Erklärungen abgegeben werden; auf diese Weise ist es auch möglich, eine Beschwerde rechtswirksam zurückzuziehen (Hinweis B 3.7.1973, 1845/72, VwSlg 8439 A/1973). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1990

Entscheidungen 1-8 von 8

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten