Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin stand im hier maßgeblichen Zeitpunkt (s. dazu im Folgenden) als Oberkommissärin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle war der Verwaltungsgerichtshof. (Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1998 wurde sie zum Mitglied des Unabhängigen Bundesasylsenates ernannt.) römisch eins. 1. Die Beschwerdeführerin stand im hier maßgeblichen Zeitpunkt (s. dazu im Folgenden) als Oberkommissärin in einem ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art83 Abs2 VwGG §18 VwGG §8, §9 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2014 bis 31.01.2019 zuletzt ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Beschwerdeführerin des Anlaßbeschwerdefalls B2590/97 stand als Oberkommissärin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre damalige Dienststelle war der Verwaltungsgerichtshof. Aufgrund ihres im Hinblick auf einen Dienstauftrag gestellten Begehrens auf Feststellung, daß eine ihrer Auffassung nach nicht zulässige qualifizierte Verwendungsänderung vorliege, erließ der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes an sie einen mit 2. Juni... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art21 Abs3 B-VG Art87 Abs2 B-VG Art129 B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität VwGG §18 VwGG §8, §9 B-VG Art. 21 heute B-VG Art. 21 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG A... mehr lesen...