Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Schwarzenbacher und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** M*****, vertreten durch Walch & Zehetbauer Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei A*****Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Musey Rechtsanwalt Gm... mehr lesen...
Norm: VersVG §5b Abs2VersVG §6 Abs5 A
Rechtssatz: Der Versicherungsnehmer, der nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, weil ihm die Versicherungsbedingungen der Beklagten, insbesondere die Klausel FC52, auch nicht mit der Polizze ausgefolgt wurden, ist nicht verpflichtet, die Zusendung der betreffenden, in der Polizze mit Kürzel angeführten Klauseln zu urgieren. Entscheidungstexte 7 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 KVersVG §5b Abs2AVB allg
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 5b Abs 2 VersVG ist die Obliegenheit immanent, dem Versicherungsnehmer die einschlägigen Bedingungen auszuhändigen, bevor er seine Vertragserklärung abgibt. Dadurch soll der Versicherungsnehmer in die Lage versetzt werden, das Versicherungsprodukt anhand der Bedingungen genau zu prüfen, bevor er seine Unterschrift unter den Antrag setzt. Die Aushändigung ist aber nicht Gü... mehr lesen...