Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Schwarzenbacher und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** M*****, vertreten durch Walch & Zehetbauer Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei A*****Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Musey Rechtsanwalt Gm... mehr lesen...
Norm: VersVG §5b Abs2 VersVG §6 Abs5 A VersVG § 5b heute VersVG § 5b gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2018 VersVG § 5b gültig von 01.10.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 16/2018 VersVG § 5b gültig von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger wollten ihr Einfamilienhaus in Kroation gegen diverse Risken versichern lassen. Sie wandten sich an die Außendienstmitarbeiterin der Beklagten Petra S*****, die nach einem Gespräch mit der Erstklägerin ein Antragsformular der Beklagten ausfüllte, das die Erstklägerin unterfertigte. Die Beklagte nahm den Versicherungsantrag der Kläger an und sandte diesen die am 4. 4. 2000 ausgestellte Versicherungspolizze zu. In der Polizze werden insgesamt acht „gü... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionswerber macht in der Zulassungsbeschwerde im Wesentlichen geltend, sein Rechtsmittel sei entgegen der Ansicht des Berufungsgerichtes zulässig, weil a) zur Frage, ob die höchstgerichtliche Judikatur zur Einbeziehung Allgemeiner Versicherungsbedingungen auch auf die Einbeziehung Besonderer Versicherungsbedingungen anwendbar sei und zur Frage, welche Bestimmtheitsanforderungen an Verweise auf Besondere Versicherungsbedingungen zu stellen seien, oberstgerichtli... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 K VersVG §5b Abs2AVB allg ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 VersVG § 5b heute VersVG § 5b gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses, das schon mehr als 20 Jahre lang bei der beklagten Partei (ua gegen Einbruchsdiebstahl) versichert war. Im Jahr 1996 trat ein Mitarbeiter der Beklagten wegen einer Vertragsanpassung an die Klägerin heran. Diese unterfertigte am 30. 9. 1996 einen Versicherungsantrag auf Abschluss einer "Eigenheim-Gesamtschutz-Versicherung" (Blg 1), ua beinhaltend eine "Ambiente-Haushalts-Versicherung", mit einer Höchsthaftu... mehr lesen...