Norm: VersVG §57 VersVG § 57 heute VersVG § 57 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz: Tritt in der Betriebsunterbrechungsversicherung ein Teilschaden dadurch ein, dass bei bloß teilweiser Betriebsunterbrechung der Deckungsbeitrag nur teilweise nicht erwirtschaftet werden konnte, ist nicht die... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Diplomingenieur und selbständig tätig. Er entwickelte ein EDV-Programm für statische Berechnungen im Holzbau. Um seine Aufträge auf dem freien Markt zu akquirieren, verfasste er eine Broschüre, die er an potentielle Interessenten versendet. Erhält er einen Auftrag, so muss er vor Ort die jeweilige Baustelle besichtigen und entsprechende Naturmaße nehmen. Dazu ist es auch notwendig, sich auf unwegsamem Gelände zu bewegen und Rohbauten zu begehen. Vora... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr die Höhe der berechtigten Klageforderung, nachdem die beklagte Partei ihre Deckungspflicht (nach Vorlage des Originalzertifikats) bereits in erster Instanz ausdrücklich anerkannt und Teilzahlung geleistet hatte. Gegen die vom Berufungsgericht (insoweit in Übereinstimmung mit dem Erstgericht, weil die Abänderung in zweiter Instanz nur das Zinsenbegehren betraf) zu Grunde gelegte Rechtsauffassung, wonach einerseits gem... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner war früher Angestellter der Beklagten und hatte bei ihr eine Unfallversicherung mit einem Taggeld von S 1.000 abgeschlossen. Als er im Herbst 1995 den Handel mit Kraftfahrzeugen beginnen wollte, schlug ihm der für Unternehmensberatungen zuständige Vertreter der Beklagten Harald L***** vor, aus der Unfallversicherung das Taggeld herauszunehmen und an dessen Stelle eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen. Da der Gemeinschuldner im Fa... mehr lesen...
Norm: VersVG §57 VersVG § 57 heute VersVG § 57 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz: Der Versicherungsnehmer hat bei Vorliegen einer Taxvereinbarung nicht die Höhe des tatsächlichen Schadens darzutun; es ist vielmehr von der Richtigkeit der vereinbarten Taxe auszugehen. Wegen des damit verbu... mehr lesen...
Norm: VersVG §57 VersVG § 57 heute VersVG § 57 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
§ 57 VersVG ist absolut zwingend. Vereinbarungen, wonach die Taxe absolut unanfechtbar ist oder der Versicherer auf jeden Nachweis der Taxe verzichtet, sind unwirksam. Paragraph 57, VersVG ist absolut zw... mehr lesen...
Norm: AVB Betriebsunterbrechungsversicherung freiberuflich Tätiger 1995 Art12 Abs7 VersVG §34 VersVG §57 VersVG § 34 heute VersVG § 34 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 57 heute VersVG § 57 gültig ab 06.04.1959 ... mehr lesen...