RS OGH 2019/4/24 7Ob49/19k

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Veröffentlicht am 24.04.2019
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Norm

VersVG §57

Rechtssatz

Tritt in der Betriebsunterbrechungsversicherung ein Teilschaden dadurch ein, dass bei bloß teilweiser Betriebsunterbrechung der Deckungsbeitrag nur teilweise nicht erwirtschaftet werden konnte, ist nicht die über dem Teilschaden liegende Taxe zu ersetzen, sondern nur der tatsächlich nicht erwirtschaftete Deckungsbeitrag.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132627

Im RIS seit

09.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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