Norm: VersVG §54
Rechtssatz: Eine Doppelversicherung liegt auch vor, wenn eine Einzelversicherung und eine Inbegriffsvereinbarung oder zwei Inbegriffsversicherungen zusammentreffen und die betroffene Sache jeweils Teil des versicherten Inbegriffs ist. Entscheidungstexte 7 Ob 36/93 Entscheidungstext OGH 23.02.1994 7 Ob 36/93 Veröff: VersRdSch 1994,282 = VersR 1994,1007 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem den zweiten Rechtsgang dieses Verfahrens abschließenden Aufhebungsbeschluß des Obersten Gerichtshofs vom 28. November 1985, 7 Ob 43/85, besteht der Klagsanspruch auf Deckung eines dem klagenden Versicherungsnehmer durch den behaupteten Einbruchsdiebstahl von Teppichen keinesfalls aus einer späteren Betriebsbündelversicherung zu Recht, sondern unverjährt nur allenfalls aus einer früheren und bis zur Wirksamkeit der neuen Polizze aufrechten ersten Versich... mehr lesen...
Norm: VersVG §54
Rechtssatz: Die Versicherung eines Inbegriffs stellt sich versicherungstechnisch häufig als summarische Versicherung dar; die Versicherungssumme wird für sämtliche, meist nur sehr generell bezeichnete Gegenstände des Inbegriffs ausgeworfen. Versichert sind die jeweils zu dem Inbegriff gehörenden Sachen (hier: die gesamte Büroeinrichtung). Entscheidungstexte 7 Ob 22/86 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §54
Rechtssatz: (Zum VersVG 1917) Die hinsichtlich eines Sachinbegriffs fortlaufende Versicherung erstreckt sich nicht nur auf die aus dem ersten Brande geretteten, sondern auch auf die später hinzukommenden Fahrnisse. Entscheidungstexte 1 Ob 896/26 Entscheidungstext OGH 03.11.1926 1 Ob 896/26 Veröff: SZ 8/307 European... mehr lesen...