Norm: VersVG §50 VersVG §54 VersVG § 50 heute VersVG § 50 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 54 heute VersVG § 54 gültig ab 06.04.1959
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Entscheidungsgründe: Der Kläger schloß bei der beklagten Versicherung eine Haushaltsversicherung nach den ABH Fassung 1994 bzw nach den ABS Fassung 1971 ab. Nach Art 1.A. lit d der ABH 1984 fallen auch Schäden durch eine Beraubung unter das versicherte Risiko. Nach Art 2 Abs 3 lit c der ABH 1984 gilt als Beraubung die Wegnahme von versicherten Sachen unter Anwendung oder Androhung von tätlicher Gewalt gegen den Versicherungsnehmer, sonstige mit ihm in der häuslichen Gemeinsch... mehr lesen...
Norm: VersVG §54 VersVG § 54 heute VersVG § 54 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz: Eine Doppelversicherung liegt auch vor, wenn eine Einzelversicherung und eine Inbegriffsvereinbarung oder zwei Inbegriffsversicherungen zusammentreffen und die betroffene Sache jeweils Teil des versicherten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem den zweiten Rechtsgang dieses Verfahrens abschließenden Aufhebungsbeschluß des Obersten Gerichtshofs vom 28. November 1985, 7 Ob 43/85, besteht der Klagsanspruch auf Deckung eines dem klagenden Versicherungsnehmer durch den behaupteten Einbruchsdiebstahl von Teppichen keinesfalls aus einer späteren Betriebsbündelversicherung zu Recht, sondern unverjährt nur allenfalls aus einer früheren und bis zur Wirksamkeit der neuen Polizze aufrechten ersten Versi... mehr lesen...
Norm: VersVG §54 VersVG § 54 heute VersVG § 54 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Die Versicherung eines Inbegriffs stellt sich versicherungstechnisch häufig als summarische Versicherung dar; die Versicherungssumme wird für sämtliche, meist nur sehr generell bezeichnete Gegenstände des ... mehr lesen...
Norm: VersVG §54 VersVG § 54 heute VersVG § 54 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
(Zum VersVG 1917) Die hinsichtlich eines Sachinbegriffs fortlaufende Versicherung erstreckt sich nicht nur auf die aus dem ersten Brande geretteten, sondern auch auf die später hinzukommenden Fahrnisse.
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