RS OGH 2012/2/27 7Ob36/93, 7Ob52/02a, 7Ob223/11m, 7Ob9/12t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1994
beobachten
merken

Rechtssatz

Eine Doppelversicherung liegt auch vor, wenn eine Einzelversicherung und eine Inbegriffsvereinbarung oder zwei Inbegriffsversicherungen zusammentreffen und die betroffene Sache jeweils Teil des versicherten Inbegriffs ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0080537

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten