Begründung: Der Beklagte hat mit der Klägerin bezüglich des PKW Maserati polizeiliches Kennzeichen W 39.479 eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, der die allgemeinen Bedingungen für die Kasko- und Insassenunfallversicherung von Kraftfahrzeugen und Anhängern (F) zugrundeliegen. Das Fahrzeug hat der Beklagte mittels eines Leasingvertrages mit der Fa. G erworben. Der Versicherungsvertrag wurde daher zugunsten dieser Firma vinkuliert. In der Vinkulierungserklärung verpflichtete sich... mehr lesen...
Norm: VersVG §51 Abs1VersVG §68 Abs5AKIB Art8 III
Rechtssatz: Die bloße polizeiliche Abmeldung eines unfallsbeschädigten Personenkraftwagens bewirkt für sich allein ebensowenig den gänzlichen Wegfall des versicherten Interesses in der Kaskoversicherung, wie die Abwicklung des Schadenfalles auf Totalschadensbasis. Entscheidungstexte 7 Ob 20/85 Entscheidungstext OGH 30.05.1985 7 O... mehr lesen...
Norm: VersVG §51 Abs1
Rechtssatz: Diese Bestimmung gilt auch bei teilweisem Interessenwegfall, insbesondere auch bei nachträglich eingetretener Überversicherung. Voraussetzung für die Herabsetzung der Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie ist eine entsprechende Willenserklärung (Antrag) auf Herabsetzung. Die Versicherungssumme und die Prämie ermäßigen sich ab Zugang dieser Willenserklärung beim Vertragspartner. Der Ges... mehr lesen...