Norm: VersVG §20 Abs1
Rechtssatz: Wenn der Versicherer erst nach einem Versicherungsfall von einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht erfährt, hat selbst die Unterlassung eines Rücktrittes innerhalb der Frist des § 20 VersVG nicht zur Folge, dass die durch die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht eingetretene Leistungsfreiheit nachträglich behoben wäre, sondern nur, dass der Versicherer für weitere Versicherungsfälle, die ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung kann der Versicherer die Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungspflicht trotz Verstreichens der Monatsfrist des § 20 Abs 1 VersVG geltend machen, wenn ihm die Verletzung der Aufklärungspflicht vor dem Versicherungsfall nicht bekannt geworden ist (VersE 1338, 1369 ua). Daß die Beklagte Kenntnis von der hohen Anzahl von Arbeiterquartieren in dem Gebäude, in dem sich das versicherte Verei... mehr lesen...
Norm: VersVG §20 Abs1
Rechtssatz: Der Versicherer kann die Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungspflicht trotz Verstreichens der Monatsfrist des § 20 Abs 1 VersVG geltend machen, wenn ihm die Verletzung der Aufklärungspflicht vor dem Versicherungsfall nicht bekannt geworden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 133/97b Entscheidungstext OGH 21.05.1997 7 Ob 133/97b ... mehr lesen...