Entscheidungen zu § 20 Abs. 1 VersVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1999/7/28 7Ob168/99b, 7Ob50/16b

Norm: VersVG §20 Abs1
Rechtssatz: Wenn der Versicherer erst nach einem Versicherungsfall von einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht erfährt, hat selbst die Unterlassung eines Rücktrittes innerhalb der Frist des § 20 VersVG nicht zur Folge, dass die durch die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht eingetretene Leistungsfreiheit nachträglich behoben wäre, sondern nur, dass der Versicherer für weitere Versicherungsfälle, die ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.07.1999

TE OGH 1997/5/21 7Ob133/97b

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Entscheidung | OGH | 21.05.1997

RS OGH 1997/5/21 7Ob133/97b, 7Ob168/99b, 7Ob119/17a

Norm: VersVG §20 Abs1
Rechtssatz: Der Versicherer kann die Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungspflicht trotz Verstreichens der Monatsfrist des § 20 Abs 1 VersVG geltend machen, wenn ihm die Verletzung der Aufklärungspflicht vor dem Versicherungsfall nicht bekannt geworden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 133/97b Entscheidungstext OGH 21.05.1997 7 Ob 133/97b ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.05.1997

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