Rechtssatz
Der Versicherer kann die Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungspflicht trotz Verstreichens der Monatsfrist des § 20 Abs 1 VersVG geltend machen, wenn ihm die Verletzung der Aufklärungspflicht vor dem Versicherungsfall nicht bekannt geworden ist.Der Versicherer kann die Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungspflicht trotz Verstreichens der Monatsfrist des Paragraph 20, Absatz eins, VersVG geltend machen, wenn ihm die Verletzung der Aufklärungspflicht vor dem Versicherungsfall nicht bekannt geworden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107649Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.09.2020