Norm: AKRB 1995 Art6 Pkt8EWG-RL 87/344/EWG - Rechtsschutzversicherungsrichtlinie 387L0344 allgVersVG §158k Abs1
Rechtssatz: Die im Anhang der "unverbindlich empfohlenen Polizzenklauseln" zu den ARB 1994 enthaltene Polizzenklausel12, die ident ist mit Art 6 Pkt 8 AKRB 1995, ist jedenfalls dann nicht gesetzkonform bzw richtlinienkonform, wenn der dem Versicherungsnehmer damit offerierte Vorteil des Wegfalls eines Selbstbehalts die sachlich gerech... mehr lesen...
Norm: ARB 1994 Art10 Pkt2AKRB 1995 Art10 Pkt2VersVG §158k Abs1
Rechtssatz: Eine Interessenskollision nach § 158k Abs 1 VersVG liegt nicht schon dann vor, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund desselben Ereignisses Ansprüche aus verschiedenen Versicherungsverträgen bei demselben Versicherer geltend macht (wie dies in Art 10 Punkt 2 ARB 1994 und 10 Punkt 2. AKRB 1995 ausdrücklich betont wird), sondern muss dazu (kumulativ) auch noch das Rechtssch... mehr lesen...