Norm
ARB 1994 Art10 Pkt2Rechtssatz
Eine Interessenskollision nach § 158k Abs 1 VersVG liegt nicht schon dann vor, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund desselben Ereignisses Ansprüche aus verschiedenen Versicherungsverträgen bei demselben Versicherer geltend macht (wie dies in Art 10 Punkt 2 ARB 1994 und 10 Punkt 2. AKRB 1995 ausdrücklich betont wird), sondern muss dazu (kumulativ) auch noch das Rechtsschutzinteresse des Versicherungsnehmers im Gegensatz zum wirtschaftlichen Interesse des Versicherers in einem anderen Versicherungszweig stehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116717Dokumentnummer
JJR_20020522_OGH0002_0070OB00032_02K0000_004