RS OGH 2002/5/22 7Ob32/02k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.2002
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Norm

ARB 1994 Art10 Pkt2
AKRB 1995 Art10 Pkt2
VersVG §158k Abs1

Rechtssatz

Eine Interessenskollision nach § 158k Abs 1 VersVG liegt nicht schon dann vor, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund desselben Ereignisses Ansprüche aus verschiedenen Versicherungsverträgen bei demselben Versicherer geltend macht (wie dies in Art 10 Punkt 2 ARB 1994 und 10 Punkt 2. AKRB 1995 ausdrücklich betont wird), sondern muss dazu (kumulativ) auch noch das Rechtsschutzinteresse des Versicherungsnehmers im Gegensatz zum wirtschaftlichen Interesse des Versicherers in einem anderen Versicherungszweig stehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116717

Dokumentnummer

JJR_20020522_OGH0002_0070OB00032_02K0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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