Begründung: Die Eltern des - erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz am 9. Februar 2007, nämlich am 4. April 2007 volljährig gewordenen - Klägers, Dr. Eveline und Kurt G*****, haben mit der Beklagten einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, der eine Haftpflichtversicherung beinhaltet, in deren Rahmen auch für den Kläger Versicherungsschutz besteht. Am 11. August 2005 suchte der Kläger mit einem Freund eine Maschinenhalle dessen Vaters auf, um mit dessen Gabelst... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl. Ing. Hemma F*****, vertreten durch Dr. Hannes Pflaum und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei U*****versicherung AG, ***** vertreten durch Scherbaum/Seeba... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen der Erstbeklagten und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Österreichs bestand zu Gunsten des Klägers nach Maßgabe des Versicherungsvertrages vom 14. 4. 1986 eine Excedenten-Haftpflichtversicherung mit Versicherungsbeginn 1. 1. 1986 bis Ablauf 1. 1. 1996, die zum Zug kommen sollte, wenn in der vom Wirtschaftstreuhänder individuell abgeschlossenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die vorgesehene Versicherungssumme von S 1,000.000 in einem Schaden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dipl. Ing. Herbert S***** war Ingenieurkonsulent für Landwirtschaft. Die Ingenieurkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland hat mit der beklagten Partei zu Polizzennummer 6/81/18926019 eine Berufshaftpflichtversicherung für ihre Mitglieder abgeschlossen. Nach Art 1.1.1 der dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung für Ziviltechniker (Gemeinschaftsversicherung) zum Stichtag 1. 1. 1988 übe... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs1VersVG §154 Abs1
Rechtssatz: Auf die Fälligkeit des Haftpflichtanspruches kommt es im Deckungsprozeß grundsätzlich nicht an. Entscheidungstexte 7 Ob 12/93 Entscheidungstext OGH 14.07.1993 7 Ob 12/93 Veröff: SZ 66/88 = VersRdSch 1994,24 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS008007... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In den Jahren 1978/79 errichtete der persönlich haftende Gesellschafter der Klägerin Johann T***** in seiner damaligen Eigenschaft als selbständiger Baumeister für die Eheleute Alfred und Else F***** in T***** einen Rohbau für ein Einfamilienhaus samt Garage und einer Stützmauer. Wegen ungenügender Drainage vor der Stützmauer und ungenügender Fundamente des Hauses traten erstmals im Jahr 1986 Setzungserscheinungen beim Haus auf. Später verformte sich auch die St... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs1VersVG §154 Abs1
Rechtssatz: Der einheitliche, auf Befreiung von begründeten und auf Abwehr unbegründeter Ansprüche gerichtete Deckungsanspruch aus der Haftpflichtversicherung entsteht und wird in dem Zeitpunkt fällig, in dem der Versicherungsnehmer von einem geschädigten Dritten ernstlich in Anspruch genommen wird; die Verjährungsfrist des § 12 Abs 1 VersVG für diesen einheitlichen Anspruch beginnt zu diesem Zeitpunkt zu l... mehr lesen...
Norm: VersVG §154 Abs1
Rechtssatz: § 154 Abs 1 VersVG enthält keine Sondervorschriften für das Fälligwerden des einheitlichen Deckungsanspruches aus der Haftpflichtversicherung, sondern ordnet an, wann der primär gar nicht auf eine Geldleistung gerichtete Befreiungsanspruch in einen Zahlungsanspruch übergeht. Entscheidungstexte 7 Ob 5/92 Entscheidungstext OGH 05.03.1992 7 Ob 5/92 ... mehr lesen...
Weil der Kläger als Rechtsanwalt im Jahre 1968 es versehentlich unterlassen hatte, zur Besicherung einer sich auf mehr als eine Million Schilling belaufenden Darlehensforderung seines Klienten Jakob L die Einverleibung einer Hypothek im ersten Rang zu Lasten der Liegenschaft EZ 358 II KG P zu erwirken, wurde er vom Landesgericht Innsbruck zu 1 Cg 98/71 am 9. Oktober 1973 verurteilt, an Jakob L einen Schadenersatz von 480.000 S samt 4% Zinsen am 22. Juli 1970 und die mit 140.257.92 S b... mehr lesen...
Der Kläger ist bei der beklagten Partei gegen Haftpflicht versichert. Die am 1. Juni 1951 fällig gewordene Jahresprämie wurde erst am 10. August 1950 bezahlt. Am gleichen Tag - vor Einzahlung der Prämie - ereignete sich auf einer Baustelle des Klägers ein Unfall, der der beklagten Partei angezeigt wurde. Die Beklagte bestritt ihre Leistungspflicht unter Berufung darauf, daß sie infolge der qualifizierten Mahnung nach § 39 Abs. 2 VersVG. (§ 3 I Abs. 3 der Allgemeinen Haftpflichtbedingu... mehr lesen...